Stammzellgesetz: EU-Abgeordnete gegen Änderung
Freitag, 24. November 2006
Brüssel - Europaabgeordnete verschiedener Fraktionen fordern in einem offenen Brief die Bundestagsabgeordneten auf, das deutsche Stammzellgesetz und das Embryonenschutzgesetz nicht aufzuweichen. Die Argumente, die in der jetzigen deutschen Diskussion gegen eine Stichtagsregelung vorgetragen würden, seien schon bei der Verabschiedung des Gesetzes 2002 bekannt gewesen.
Auch neue Forschungserkenntnisse hätten bislang die ethischen Gründe für den Stichtag nicht beseitigen können. Selbst in Ländern mit liberalerer Regelung wie Großbritannien, China oder Südkorea gäbe es keine therapeutischen Erfolge mit embryonalen Stammzellen. Dagegen habe die Forschung mit adulten Stammzellen schon in vielen Bereichen zur Heilung von Patienten geführt.
Die Abgeordneten betonen, dass die Entscheidung über ethische Grenzen in der Forschung alleine vom nationalen Parlament, in Deutschland vom Bundestag, getroffen werden müssen. Zudem habe die EU nicht vor, die Entscheidungen der Mitgliedstaaten zu ändern.
Vieles spräche aber auch aus europäischer Sicht für eine strengere Regelung, so die Unterzeichner. So sei verbrauchende Embryonenforschung außer in Deutschland in neun weiteren EU-Ländern verboten. Auch sei in dem im kommenden Jahr in Kraft tretenden 7. Forschungsrahmenprogramm die bisherige Praxis festgeschrieben worden. Hiernach kann die EU Forschungsprojekte fördern, die in Deutschland verboten sind. © ps/aerzteblatt.de
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