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Bundesländer weiter uneins über Pflichtuntersuchungen für Kinder

Freitag, 24. November 2006

Berlin - Die Bundesländer sind beim Thema Pflichtuntersuchungen für Kinder weiter uneins. Ein Antrag des Saarlandes und Hessens, über eine solche gesetzliche Pflicht für Früherkennungsuntersuchungen sofort zu entscheiden, fand am Freitag im Bundesrat keine Mehrheit. Stattdessen wurde der Entschließungsantrag zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen, wie die Länderkammer mitteilte. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, das Sozialgesetzbuch so zu ändern, dass die Früherkennungsuntersuchungen für alle Kinder zwischen sechs Monaten und fünfeinhalb Jahren zur Pflicht werden.

Hamburgs Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) betonte, ein Zwang zum Arztbesuch reiche nicht aus, um Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern zu vermeiden. Wohl aber soll es ihrer Ansicht nach eine Kontrolle geben, welche Kinder an den Untersuchungen teilnehmen. Wenn Eltern fernbleiben, solle die Jugendhilfe die Familien aufsuchen. 

Bereits im Mai hatte der Bundesrat einstimmig einen entsprechenden Antrag Hamburgs beschlossen. Die Bundesregierung war aufgefordert worden, rechtliche Grundlagen für eine verbindliche Einladung zu den Arztbesuchen zu schaffen. Eltern, die sich entziehen, sollen laut Hamburger Antrag den Jugendämtern gemeldet werden. © afp/aerzteblatt.de

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