Stammzellforscher Brüstle unterliegt vor Patentgericht
Dienstag, 5. Dezember 2006
Oliver Brüstle
München - Das Bundespatentgericht hat das so genannte Klon-Patent des Stammzellenforschers Oliver Brüstle teilweise für nichtig erklärt und damit den Schutz menschlicher Embryonen gestärkt. Soweit das 1999 von Brüstle angemeldete Patent aus menschlichen Embryonen gewonnene Stammzellen umfasst, verliert es wegen eines Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung seine Gültigkeit, entschied das Gericht am Dienstag. Damit folgte es zum Teil einer von der Umweltorganisation Greenpeace eingereichten Klage. Brüstle kündigte umgehend Berufung beim Bundesgerichtshof an (Aktenzeichen C 12 N 5/006).
„Das Bundespatentgericht hat deutlich gemacht, dass menschliches Leben nicht kommerziell verwertet werden darf. Ethische Grenzen müssen den finanziellen Interessen der Patentanwender übergeordnet werden", erklärte Greenpeace-Experte Christoph Then. Brüstle nannte den Richterspruch dagegen „nicht nachvollziehbar“. Der dritte Senat des Bundespatentgerichts unter Vorsitz von Richterin Eva Schermer habe das „geltende Stammzellgesetz ignoriert“. Die Entwicklung therapeutischer Verfahren sei darin ausdrücklich erlaubt. „Wir bekommen Fördergelder vom Bundesforschungsministerium mit der Auflage, Patente zu entwickeln“, erläuterte Brüstle. Insofern sei es „widersprüchlich“, wenn das Gericht sein Patent in Teilen als sittenwidrig bewerte. Nun bestehe die Gefahr, dass ausländische Hersteller seine Verfahren nutzten und nach Deutschland exportierten.
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