Kein bundesweites Rauchverbot – einzelne Länder erwägen Alleingang
Freitag, 8. Dezember 2006
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| dpa |
Berlin - Ein bundesweites Rauchverbot in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden ist vom Tisch. Die Bundesregierung will sich aus verfassungsrechtlichen Gründen auf Regelungen für Gebäude beschränken, die in Bundeskompetenz liegen, wie Regierungssprecher Ulrich Wilhelm am Freitag bestätigte. Das Bundeskabinett will kommende Woche dazu Eckpunkte beschließen. Mit den Ländern solle es aber eine „abgestimmte Initiative“ zum Nichtraucherschutz geben. Darüber wolle Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am nächsten Mittwoch mit den Ministerpräsidenten der Länder sprechen. Unterdessen erwägen mehrere Bundesländer eigene Regelungen zum Nichtraucherschutz.
Die Entscheidung der Regierung fiel nach Angaben von Wilhelm bei einem Treffen am Mittwoch zwischen Kanzleramtsminister Thomas de Maiziere (CDU) und den Ministern der Ressorts Gesundheit, Verbraucherschutz, Justiz und Inneres. Der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Klaus Vater, sagte, entscheidend sei das Votum der Verfassungsressorts Justiz und Inneres gewesen. Die Sprecherin des Justizministeriums, Eva Schmierer, betonte, die Verfassungsressorts hätten ihre Haltung zu den Kompetenzen beim Nichtraucherschutz bereits zu einem „sehr frühen Zeitpunkt“ und nicht erst vergangene Woche festgelegt.
Gesundheits- und Verbraucherschutzministerium werden laut Vater nun bis zur Kabinettssitzung kommende Woche Eckpunkte für Bundesregelungen erarbeiten. Das Gaststättenrecht und die Zuständigkeit für Schulen und Kindergärten sind allerdings Ländersache. Das Bundesarbeitsministerium hat nach Angaben eines Sprechers „gegenwärtig keine Überlegungen“, über die Arbeitsstättenverordnung doch noch ein bundesweites Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden durchzusetzen.
Einige Bundesländer erwägen eigene Regelungen für Gaststätten. Dies ergab am Freitag eine ddp-Umfrage bei den meisten zuständigen Landesministerien. So will Sachsen im Gegensatz zur bundesweiten Regelung den Nichtraucherschutz in Gaststätten verschärfen. Dort seien auch Kinder zu Gast und deswegen dürfe dort nicht geraucht werden, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums am Freitag in Dresden. Die nordrhein-westfälische Landesregierung plant ebenfalls eigene Regelungen. Danach soll das Rauchen in Restaurants generell verboten werden, in Bierkneipen aber erlaubt bleiben, wie ein Sprecher des Düsseldorfer Gesundheitsministeriums sagte. Darüber hinaus werde unabhängig von der Entwicklung auf Bundesebene ein Rauchverbot für Kindergärten, Krankenhäuser sowie alle Landesbehörden erlassen. Für Schulen existiert ein solcher Nichtraucherschutz bereits.
Bayern kündigte ebenfalls an, neben den bundesweiten Regelungen den Nichtraucherschutz konsequent weiter verbessern zu wollen. Auch Berlins Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linkspartei.PDS) plant für 2007 einen Gesetzentwurf mit einem „wirksamen Nichtraucherschutz“ auch in Gaststätten und Restaurants.
Abwartend äußerten sich indes Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Thüringen und das Saarland. Einem Sprecher des niedersächsischen Gesundheitsministeriums zufolge muss ein Gesetz her, „wenn die Freiwilligkeit nicht Greift“. Zunächst müsse aber die Umsetzung der vom deutschen Hotel- und Gaststättenverband initiierten Selbstverpflichtung abgewartet werden. Demnach sollen bis März 2007 mindestens 60 Prozent aller Speisebetriebe mindestens 40 Prozent der Plätze für Nichtraucher bereithalten.
Auch in Sachsen-Anhalt wird es vorerst kein Rauchverbot in Gaststätten geben. Zunächst wolle man das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zum Nichtraucherschutz etwa in öffentlichen Gebäuden des Landes abschließen, sagte Gesundheitsministerin Gerlinde Kuppe (SPD). Man überlege jedoch, den Nichtraucherschutz in Gaststätten in einem ergänzenden Verfahren aufzugreifen.
Der saarländische Gesundheitsminister Josef Hecken (CDU) forderte eine schnelle Klärung, wer den Nichtraucherschutz künftig regelt. Die Landesregierung warte ab, in welchen Bereichen der Bund gesetzgeberisch tätig werde. Eine Sprecherin des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums sagte, in den nächsten Tagen werde es im Bund weitere Abstimmungen geben. „Erst danach können wir auf Landesebene sehen, wie es weitergeht“.
Auch Hessen zögert noch mit einem eigenen Vorstoß. Die Landesregierung werde „schnellstmöglich“ beraten, teilte das Wiesbadener Sozialministerium mit. Ein Sprecher ergänzte, Hessen habe bislang in Sachen Nichtraucherschutz eine „Vorreiterrolle“ eingenommen. In Thüringen gibt es derzeit keine konkreten Bestrebungen, ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden gesetzlich durchzusetzen. Die Diskussion sei jedoch noch nicht abgeschlossen, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.
Dem Gesundheitsministerium zufolge sollen grundsätzlich Restaurants und Gaststätten rauchfrei werden. © ddp/aerzteblatt.de
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