Sterbehilfe: Koalition will Patientenverfügung gesetzlich regeln
Montag, 11. Dezember 2006
Berlin - In der Diskussion um die umstrittene Sterbehilfe für unheilbar kranke Patienten wollen SPD und Union nach einem Zeitungsbericht die Patientenverfügung gesetzlich regeln. Wie der Berliner „Tagesspiegel“ berichtet, soll es zu Beginn 2007 zwei unterschiedliche Gruppenanträge im Parlament geben. Angesichts der grundlegenden Differenzen werde es einen Gesetzentwurf der Koalition nicht geben.
Ein Gesetzentwurf aus Reihen der SPD schlägt vor, dass eine Patientenverfügung „unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung“ generell bindend sein soll. Nur bei Zweifeln über den mutmaßlichen Patientenwillen entscheide das Vormundschaftsgericht.
Auch die Union strebt eine grundsätzlich bindende Patientenverfügung an, wie es in einer Vorlage des Rechtspolitikers Wolfgang Bosbach (CDU) heißt. Jedoch soll nach den Plänen der Union eine lebenserhaltende medizinische Maßnahme nur abgebrochen werden „bei irreversiblen Grundleiden, die trotz medizinischer Heilbehandlung einen tödlichen Verlauf genommen haben“. Bei Menschen allerdings, die über lange Zeit ohne Bewusstsein sind und dieses „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ niemals wiedererlangen werden, solle bei entsprechender Patientenverfügung eine lebenserhaltende Medizin abgesetzt werden.
Bisher ist eine schriftlich hinterlegte Patientenverfügung für Mediziner nicht bindend. In dieser kann niedergelegt werden, welche Behandlung man sich für den Fall wünscht, dass man sich nach einem Unfall oder bei einer schweren Krankheit nicht mehr selbst äußern kann.
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