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CDU-Ministerpräsidenten: Für Nachbesserungen an Gesundheitsreform

Dienstag, 12. Dezember 2006

Hamburg - Wenige Tage vor den Beratungen des Bundesrates am Freitag über die Gesundheitsreform hat der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) Änderungsbedarf angemeldet. Der Bild-Zeitung vom Dienstag sagte Müller: die Länder wollten das Gesetz zwar „nicht zerfleddern“. Er fordere aber „einzelne Nachbesserungen“. Auch der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) sieht in vielen Details des Gesetzes „handwerkliche Mängel“. Er verlangte am Dienstag in Stuttgart Änderungen. Insbesondere müssten die finanziellen Auswirkungen der Reform transparent gemacht werden.

Für Müller ist zum Beispiel der Sparbeitrag der Kliniken sehr problematisch. Die Länder seien „ihren eigenen Interessen verpflichtet.“ Die angekündigte Erhöhung der Beiträge sei „bedauerlich“.  Der Saar-Regierungschef weiter: „Aus meiner Sicht hätte das wichtigste Ziel sein müssen, die Sozialbeiträge stabil zu halten. Aber das war mit der SPD nicht zu machen.“ Der CDU-Politiker bekräftigte seine Auffassung, die grundsätzlichen Strukturprobleme im Gesundheitswesen seien mit dieser Reform nicht gelöst.

Oettinger wies darauf hin, dass die Landesregierung einer Reform nicht zustimmen könne, wenn „nicht einmal ansatzweise“ deutlich sei, welche Be- und Entlastungen damit für die Versicherten, die Kassen und die Leistungserbringer in Baden-Württemberg verbunden seien. All diese Fragen sollten bis Mitte 2008 in einem Gutachten geklärt werden. Die Landesregierung werde sich nicht auf ein „Experiment mit ungewissem Ausgang“ einlassen.

Oettinger sprach sich für Nachbesserungen bei den Regelungen für die privaten Krankenkassen aus. Insbesondere bei der Übertragbarkeit von Altersrückstellungen gebe es verfassungsrechtliche Bedenken. Auch bei der Festlegung von Höchsterstattungsbeträgen für innovative Arzneimittel mahnte der CDU-Politiker Änderungen an. Pauschale Kürzungen nach der Rasenmähermethode für Krankenhäuser, Krankenfahrten und den Rettungsdienst lehnte er ab. © ddp/aerzteblatt.de

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