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Kabinett beschließt Ausnahmeregelung für Katastrophenschutz

Mittwoch, 13. Dezember 2006

Berlin - In Krisen- und Katastrophenfällen sollen Medizinprodukte in Deutschland künftig auch nach Ablauf ihres Verfallsdatums verwendet werden dürfen. Einen Gesetzentwurf für eine solche Ausnahmeregelung beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte. Damit würden unnötige und teure Neuanschaffungen vermieden.

Wenn Qualität und Sicherheit gewährleistet sind, dürfen demnach zum Beispiel für den Katastrophenschutz angeschaffte Spritzen und Verbände nach dem Verfallsstichtag weiterhin verwendet werden. Dies betrifft etwa spezielle Nadeln für die Pockenimpfung. Für Medikamente gilt die Ausnahmeregelung nicht. © ddp/aerzteblatt.de

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