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Hessen stärkt Position von Transplantationsbeauftragten

Mittwoch, 13. Dezember 2006

Wiesbaden - Hessen will die Zahl der Organspenden erhöhen und stärkt deshalb die Position der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken. Dazu verabschiedete der Landtag in Wiesbaden am Mittwoch einstimmig ein „Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Transplantationsgesetz“ des Bundes. Die Neuregelung nimmt zudem die Institutionen des Gesundheitswesens in die Pflicht, sich in der Öffentlichkeitsarbeit verstärkt in Sachen Organspende zu engagieren.

Nach dem Gesetzestext sind in Krankenhäusern mit Intensiv- und Beatmungsbetten eine Ärztin oder ein Arzt in Leitungsfunktion zu Transplantationsbeauftragten zu bestellen. Die Aufgaben von Transplantationsbeauftragten können ganz oder teilweise auch auf Krankenpflegerinnen und -pfleger mit langjähriger Erfahrung und mit Leitungsfunktion in der Intensivpflege übertragen werden. In Krankenhäusern ab 500 Betten muss es zwei Beauftragte geben. 

Die Transplantationsbeauftragten unterstehen in Erfüllung ihrer Aufgaben unmittelbar der ärztlichen Leitung des Krankenhauses. Sie sind darüber hinaus bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit nicht an Weisungen gebunden. Sie haben uneingeschränktes Zugangsrecht zur Intensivstation. 

Die ärztliche Leitung des Krankenhauses hat dafür zu sorgen, dass die Transplantationsbeauftragten zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Teilnahme an erforderlicher Fortbildung von ihren sonstigen Tätigkeiten im notwendigen Umfang freigestellt werden. © kna/aerzteblatt.de

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