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BGH bestätigt Freispruch für Hamburger Radiologen

Mittwoch, 13. Dezember 2006

Leipzig - Mehr als zehn Jahre nach dem Skandal um verstrahlte Krebspatienten im Hamburger Universitäts-Krankenhaus Eppendorf (UKE) ist der damalige Chef-Radiologe endgültig vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung einer Patientin freigesprochen worden. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Hamburg und wies die Revisionen der Staatsanwaltschaft und eines Nebenklägers zurück (AZ: 5 StR 211/06). 

Das UKE kritisierte die Entscheidung als „eine strafrechtliche Würdigung eines Einzelfalls“. Dem Urteil ständen Schadensersatzleistungen wegen zivilrechtlicher Ansprüche in Höhe von etwa 22 Millionen Euro gegenüber, die nach gründlicher Prüfung gut­achterlich gestützt seien. Der UKE-Vorstand betonte, der Radiologe habe in medizinisch nicht vertretbarer Weise gehandelt. So habe sich seine Berufshaftpflichtversicherung in einem außergerichtlichen Vergleich zur Zahlung von 1,5 Millionen Euro bereit gefunden. Der UKE-Vorstand will sicherstellen, dass der ehemalige Direktor der Abteilung für Strahlentherapie auch in Zukunft am UKE nicht mehr ärztlich tätig wird.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem seit 1993 vom Dienst suspendierten Arzt vorgeworfen, mit einer nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Strahlentherapie fahrlässig den Tod einer Patientin verursacht zu haben. Die Frau war von Oktober 1986 bis Mai 1988 wegen eines Tumors im Enddarm mit so hohen Dosen bestrahlt worden, dass sie an den Folgeschäden im April 1999 verstarb. Laut dem Urteil des Landgerichts entsprachen die von dem Angeklagten entwickelten Therapieansätze allerdings den damaligen Regeln der ärztlichen Kunst und mussten als „vertretbarer Versuch zur Verbesserung des Behandlungsergebnisses beim Rektumkarzinom gewertet“ werden. Der BGH sah darin nun keine Rechtsfehler, die zur Aufhebung des Urteils gereicht hätten.

Der Angeklagte hatte in der Klinik die umstrittene „Sandwich-Methode“ etabliert, wonach Patienten vor und nach ihrer Operation mit hohen Dosen bestrahlt wurden. Viele Krebspatienten, die zwischen 1986 und 1990 auf diese Weise behandelt wurden, klagten über Folgebeschwerden und Komplikationen. 1993 wurde der Skandal aufgedeckt. Der nun verhandelte Fall war das letzte strafrechtliche Verfahren. In mehr als 240 Fällen sind die Ermittlungen eingestellt worden - wegen Verjährung oder weil die Staatsanwaltschaft die Bestrahlung als Ursache für etwaige Schäden nicht nachweisen konnte. © afp/aerzteblatt.de

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