USA: FDA verschärft Beipackzettel für Aprotinin
Dienstag, 19. Dezember 2006
Washington - Die US-amerikanische Zulassungsbehörde FDA hat den Beipackzettel für Aprotinin überarbeitet. Das Medikament darf jetzt nur noch bei Bypass-Patienten mit zu erwartendem erhöhten Blutverlust unter der Operation eingesetzt werden. Außerdem macht die Behörde auf die Gefahr von Nierenfunktionsstörungen aufmerksam.
Bisher durfte Aprotinin in den USA, wie auch in Deutschland, uneingeschränkt bei Patienten eingesetzt werden, bei denen eine aortokoronare Bypass-Operation mit extrakorporaler Zirkulation vorgesehen ist. Hier kommt es häufig zu einem größeren Blutverlust, der durch Aprotinin eingeschränkt wird. Nach einer Übersicht des Cochrane Instituts werden dann 30 Prozent weniger Bluttransfusionen benötigt (Cochrane Database of Systematic Reviews 1999; doi 10.1002/14651858.CD001886).
Seit Kurzem bestehen jedoch Sicherheitsbedenken gegen Aprotinin. Sie gründen sich auf zwei im Januar 2006 publizierte Studien. Im New England Journal of Medicine (2006; 354: 353-365) kam eine Beobachtungsstudie zu dem Ergebnis, dass die Rate von thromboembolischen Komplikationen in Herz, Gehirn und Nieren größer ist als bei Verwendung von Aminocaproinsäure oder Tranexamsäure. In Transfusion (2006; 46: 327ff) wurde eine Fall-Kontroll-Studie veröffentlicht, die ein im Vergleich zu Tranexamsäure erhöhtes Risiko auf eine Verschlechterung der Nierenfunktion bis hin zur Dialysepflicht ergab.
Beide Studien sind kein endgültiger Beweis für die Risiken von Aprotinin. Ein Einwand lautet, die Chirurgen würden Aprotinin bevorzugt bei Patienten mit besonders hohem Blutungsrisiko einsetzen. Das ist logisch, aber auch kein Gegenbeweis gegen die vermuteten Risiken. Zur Klärung wäre eine randomisierte kontrollierte Studie erforderlich. Eine solche wird von der FDA aber nicht gefordert. Die Behörde beschränkt stattdessen den Einsatz von Aprotinin auf die Risiko-Patienten, bei denen – nach der optimistischen Interpretation der Daten – die beste Wirkung erzielt wird. Zuletzt hatte sich im September ein Gremium externer Berater (Cardiovascular and Renal Drugs Advisory Committee) mit dem Thema befasst. Damals war noch an die Chirurgen appelliert worden, die Medikamente zurückhaltend einzusetzen. Jetzt ist dies in den Fachinformationen festgeschrieben worden. © rme/aerzteblatt.de
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