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Bundesausschuss streicht Protonentherapie bei Rektumkarzinom aus dem Leistungskatalog

Donnerstag, 21. Dezember 2006

Siegburg – Der Gemeinsame Bundesausschuss in Siegburg hat die Protonentherapie bei Rektumkarzinom aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Für die Behandlung liegen nach Angaben des Gremiums keine Nutzenbelege vor.

Scharfe Kritik an der Entscheidung, die Behandlung für sämtliche Patientengruppen mit Enddarmkrebs auch bei fehlender Therapiealternative auszuschließen, äußerte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). „Wenn der G-BA nicht in der Lage ist, ausgewogene Entscheidungen im Sinne einer humanen Patientenversorgung zu treffen, wird die Akzeptanz der Selbstverwaltung bei Patienten und Ärzten weiter abnehmen. Innovative Spitzenmedizin kann nicht mit dem Rasenmäher reguliert werden – schon gar nicht auf dem Rücken Not leidender Patienten“, erklärte der Präsident der DKG, Dr. Rudolf Kösters.

Eine weitere Entscheidung traf der G-BA zum Thema autologe Chondrozytenimplantationen (ACI). Diese dürfe die Kliniken auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung weiter erbringen. Allerdings muss die Klinik bestimmte vom G-BA festgelegte Qualitätskriterien erfüllen. Bei der ACI wird zur Behandlung von Gelenkknorpelschäden gesunde Knorpelmenge am Kniegelenk entnommen, durch ein biotechnisches Verfahren vermehrt und in das erkrankte Gelenk injiziert.

„Die Studienergebnisse erlauben bisher keine abschließende Aussage über den Stellenwert der ACI. Weitere Daten zum Nutzen der Methode wären hierzu erforderlich. Allerdings zeigen die geprüften Veröffentlichungen, dass die ACI am Kniegelenk unter bestimmten Bedingungen eine sinnvolle innovative Methode sein könnte“, sagte Prof. Dr. Michael-Jürgen Polonius, Vorsitzender des G-BA in seiner für Krankenhausbehandlung zuständigen Besetzung. Der G-BA habe deshalb von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Verfahren zur Methodenbewertung bis zum 30. Juni 2014 auszusetzen. © hil/aerzteblatt.de

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