Schwere Komplikationen durch Gadolimnium-haltige Kernspin-Kontrastmittel
Mittwoch, 27. Dezember 2006
Washington - Die Gabe von Gadolinium-haltigen Kontrastmitteln kann eine schwere systemische Bindegewebserkrankung auslösen. Der amerikanischen Zulassungsbehörde FDA sind bislang 90 Berichte einer "Nephrogenic Systemic Fibrosis or Nephrogenic Fibrosing Dermopathy" (NSF/NFD) bekannt geworden, vor denen jetzt in einem Public Health Advisory gewarnt wird.
NSF/NFD ist eine neue Entität, die erstmals 1997 beschrieben wurde und fast ausschließlich bei Patienten mit schwerem Nierenversagen und Azidose auftritt. Bei den Patienten kommt es zu einer systemischen Vermehrung des Bindegewebes. Erkennbar wird dies zunächst an einer Verdickung der Haut, die zunehmend die Beweglichkeit der Gelenke einschränkt. Es bilden sich Kontrakturen aus. Da die Fibrose auch innere Organe wie die Niere befällt, kann die Erkrankung, dessen Ursache unbekannt ist, tödlich verlaufen.
Seit einiger Zeit mehren sich die Hinweise, dass Gadolinium-haltige Kontrastmittel eine NSF/NFD auslösen können. FDA und Hersteller hatten bereits im Juni 2006 darauf aufmerksam gemacht, als aus zwei europäischen Kliniken von der Komplikation berichtet wurde. Sie war nach Gabe von Omniscan® bei 25 Patienten aufgetreten. Inzwischen liegen der Behörde 90 Berichte vor. Sie betreffen zwei weitere Gadolinium-haltige Kontrastmittel, weshalb die FDA die Warnung auf die gesamte Gruppe ausdehnt.
Alle Patienten hatten vor der Untersuchung eine mäßige bis schwere Niereninsuffizienz, und die meisten, aber nicht alle hatten größere Mengen des Kontrastmittels erhalten, das bei der Kernspintomographie die Darstellung von Organen und Blutgefäßen verbessert. Die FDA rät bei allen Patienten mit mäßiger oder schwerer Niereninsuffizienz, wenn möglich auf alternative bildgebende Verfahren zu wechseln.
Es ist durchaus möglich, dass alle 215 Fälle von NSF/NFD, die seit 1997 bekannt wurden, durch Gadolinium-haltige Kontrastmittel ausgelöst wurden. Die FDA hat die Krankengeschichten von 75 dieser Patienten recherchieren können und in allen Fällen die Gabe des Gadolinium-haltige Kontrastmittels nachgewiesen. rme/aerzteblatt.de
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