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Justiz- und Innenministerium: PKV-Neuordnung ist verfassungsgemäß

Dienstag, 9. Januar 2007

Berlin - Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat für die Gesundheitsreform nun den Rückhalt von Innen- und Justizministerium. Beide so genannten Verfassungsressorts bestätigten in einem Gutachten, dass die geplanten Regelungen für die Private Krankenversicherung (PKV) verfassungsgemäß seien, wie das ARD-Hauptstadtstudio und der Berliner „Tagesspiegel“ berichteten. Die Privatversicherer, aber auch Teile der Union hatten dies bezweifelt.

Die Stellungnahme der Ministerien wurde am Dienstag dem Gesundheitsausschuss zugeleitet. Nach ARD-Angaben heißt es in der 14-seitigen Expertise, der Abschlusszwang beim neuen Basistarif der PKV ohne Risikoprüfung, die Begrenzung der Beitragshöhe und die Übertragbarkeit der Altersrückstellungen beim Wechsel einer privaten Kasse greife weder in die Berufsausübungsfreiheit noch in die Wettbewerbsfreiheit der PKV ein. Auch die Eigentumsgarantie im Grundgesetz werde nicht verletzt. Nach „Tagesspiegel“-Informationen halten es die Verfassungsressorts zudem nicht für eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatz, dass der geplante Steuerzuschuss nur den Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung zugute kommen soll.

Unterdessen setzten Experten von Union und SPD am Dienstag ihre Gespräche fort, um Streitpunkte auszuräumen. Eine abschließende Einigung könnte es Ende Januar im Koalitionsausschuss geben, sagte CSU-Chef Edmund Stoiber. Der Bundestag wird voraussichtlich am 1. oder 2. Februar über die Reform abstimmen. Die Reform soll am 1. April in Kraft treten.© ddp/aerzteblatt.de

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