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14 Forschungsprojekte mit embryonalen Stammzellen in Deutschland

Mittwoch, 10. Januar 2007

dpa

Berlin - Die Zahl der Forschungsprojekte mit menschlichen embryonalen Stammzellen in Deutschland ist bis Ende 2005 auf 14 gestiegen. Dies geht aus dem zweiten Stammzellbericht hervor, den die Bundesregierung heute in Berlin vorlegte. Demnach wurden 2004 und 2005 weitere neun Anträge auf Import und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen genehmigt. Solche Zellen wurden den Angaben zufolge zum Jahresende 2005 von elf Forschungsgruppen in Deutschland verwendet.

Dazu zählen Projekte der Stammzellforscher Oliver Brüstle aus Bonn und Jürgen Hescheler aus Köln sowie Forschungsvorhaben des Berliner Max-Delbrück-Centrums (MDC) für Molekulare Medizin, das unter anderem die Signalübertragungswege in menschlichen embryonalen Stammzellen und die Differenzierung von Stammzellen zu Leberzellen untersucht.

Die Forschungsvorhaben verfolgten „hochrangige Forschungsziele für den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn in der Grundlagenforschung“, heißt es in dem Bericht, der die Erfahrungen des Robert-Koch-Instituts als zuständiger Genehmigungsbehörde für Anträge auf Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen zusammenfasst. Die Stammzellforschung bewege sich „derzeit noch überwiegend im Bereich der Grundlagenforschung“. Vor eine routinemäßigen Übertragung der Erkenntnisse auf den Menschen müssten noch zahlreiche grundlegende Fragen der Entwicklungsbiologie und Zelldifferenzierung beantwortet werden.

In der Forschung werden dem Bericht zufolge derzeit sowohl mit embryonalen als auch mit adulten Stammzellen, also Zellen aus dem Körper bereits geborener Menschen, „neue und wichtige Erkenntnisse gewonnen“. Noch nicht absehbar sei allerdings, inwieweit bei einer späteren medizinischen Anwendung humaner Stammzellen auf die umstrittene Verwendung embryonaler Stammzellen zugunsten adulter Stammzellen verzichtet werden könne.

Die derzeitige Stichtagsregelung im Stammzellgesetz erlaubt deutschen Wissenschaftlern nur die Verwendung von embryonalen Stammzellen, die vor 2002 im Ausland entstanden sind. Der aktuelle Stammzellbericht kommt zu dem Schluss, die entsprechenden Gesetzesregelungen hätten sich bewährt. Dies gelte auch die für Einbeziehung der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung in das Genehmigungsverfahren. Deren Stellungnahmen zu den entsprechenden Anträgen hätten sich als „wichtiger Beitrag für die sachgerechte Entscheidungsfindung der Genehmigungsbehörde“ erwiesen. © afp/aerzteblatt.de

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