Regierung kommt Ländern bei Gesundheitsreform teilweise entgegen
Mittwoch, 10. Januar 2007
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| Angela Merkel /dpa |
Berlin - Die Bundesregierung kommt Forderungen der Länder nach Korrekturen an der Gesundheitsreform in einigen Punkten entgegen. Das geht aus der Gegenäußerung zu den Änderungswünschen des Bundesrats hervor, die heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die in der Union besonders umstrittenen Regeln zur privaten Krankenversicherung werden darin aber im Grundsatz bekräftigt. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) äußerte die Erwartung, die Reformberatungen könnten „in den nächsten Tagen zu Ende geführt werden“.
Noch einmal überprüfen will die Bundesregierung dem Kabinettsbeschluss zufolge den geplanten Kostenabschlag für Rettungsfahrten um drei Prozent. Die geplante Senkung der Kosten für Krankenhäuser um ein Prozent wird zwar bekräftigt, könnte aber noch modifiziert werden. Zugunsten der Pharmaindustrie sollen Entwicklungskosten der Unternehmen bei der Festsetzung des Höchstbetrags für Arzneimittel berücksichtigt werden. Änderungen gibt es auch bei Abschlägen für Apotheken. Fragen der Insolvenz von Krankenkassen sollen noch im parlamentarischen Verfahren geklärt werden. Hier gilt eine Verschiebung als wahrscheinlich.
Der vor allem von unionsregierten Ländern kritisierte neue Basistarif für die Privatkassen soll bleiben und seine Einführung auch nicht verschoben werden. Allerdings will die Regierung dafür vorgesehene Regeln eventuell noch ändern. Bislang ist geplant, dass der Beitrag für den Basistarif nicht höher sein darf als der Höchstbetrag der gesetzlichen Kassen, für Ehepaare zusammen höchstens 150 Prozent des GKV-Höchstbetrages. Abgelehnt wurde der Vorschlag der Länder, wonach Patienten Augen- und Frauenärzte generell auch ohne Überweisung durch den Hausarzt aufsuchen dürfen. Das soll vielmehr den Kassen überlassen bleiben.
„Ich habe den Eindruck, das läuft sehr konstruktiv“, sagte Merkel zur Gesundheitsreform. Die Beratung stehe aber nicht unter „absolutem Zeitdruck“. Insofern solle jetzt noch nicht von einer Woche der Entscheidung gesprochen werden. Vize-Regierungssprecher Thomas Steg sagte, die Gegenäußerung der Regierung spiegele den aktuellen Verfahrensstand wider und bedeute noch keine abschließenden Festlegung. „In der Koalitionsarbeitsgruppe wird immer noch sehr intensiv verhandelt“, sagte Steg weiter. Es seien aber „gerade in den vergangenen Tagen Fortschritte erzielt worden“.
Intensive Gespräche gab es laut Steg besonders noch zur sogenannten Konvergenzklausel, die Mehrbelastungen für einzelne Bundesländer auf 100 Millionen Euro begrenzen soll. Er räumte aber ein, eine „abschließende Form und Lösung“ sei noch nicht gefunden worden. Auch die Verhandlungen über die Privatkassen „brauchen noch etwas Zeit“. Der Bundestag soll Anfang Februar über die Reform entscheiden, der Bundesrat dann Mitte Februar, damit das Gesetz am 1. April in Kraft treten kann. Im Koalitionsausschuss am Mittwochabend sollte das Thema offenbar keine größere Rolle spielen, doch wurde eine weitere Spitzenrunde für den 29. Januar angesetzt. © afp/aerzteblatt.de
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