Unions-Rechtsexperten sehen Gesundheitsreform vor Bundesverfassungsgericht
Dienstag, 16. Januar 2007
Wolfgang Bosbach /dpa
Berlin/Stuttgart - Zwei Wochen vor der geplanten Verabschiedung im Bundestag zweifeln führende Rechtspolitiker der Union an der Verfassungsmäßigkeit der Gesundheitsreform. „Es gibt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, die man nicht einfach vom Tisch wischen kann“, kritisierte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach. Vertreter der privaten Krankenversicherung (PKV) drohen weiter mit einer Verfassungsklage.
Die Unions-Fraktion wollte am Dienstag über den jüngsten Kompromiss der Gesundheitspolitiker der Koalition beraten. Am Mittwoch befasst sich der Rechtsausschuss im Beisein von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) mit der Reform. Die Bedenken der Rechtsexperten beziehen sich vor allem auf die Verpflichtung der PKV zur Einführung eines Basistarifs sowie auf den Plan, nur Kinder gesetzlich Versicherter aus Steuermitteln zu unterstützen.
Der rechtspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Jürgen Gehb (CDU), sagte, es würde ihn wundern, wenn die Gesundheitsreform am Bundesverfassungsgericht vorbeiginge. Auch dem Vorsitzenden des Bundestags-Rechtsausschusses, Andreas Schmidt (CDU), zufolge wird „die Sache irgendwann vor dem Verfassungsgericht landen“. Der CSU-Rechtsexperte Norbert Geis äußerte „größte Skepsis“. „Wir können nicht ein Gesetz, das wir für verfassungswidrig halten, einfach durchwinken“, betonte er.
Dem baden-württembergischen Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) zufolge gibt es allein beim Thema private Krankenversicherung eine Reihe eigentums- und damit verfassungsrechtlicher Fragen. Er traue zwar den mit der Reform befassten Fachleuten zu, dass sie einen „verfassungsfesten Entwurf“ erarbeiten. Eine Klage sei aber wahrscheinlich, weil es „um erhebliche Vermögensinteressen“ von Betroffenen gehe.
Unions-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen (CDU) verwies dagegen darauf, dass Innen- und Justizministerium die Verfassungsmäßigkeit nach sorgfältiger und umfassender Prüfung bestätigt hätten. Er persönlich schließe sich der Stellungnahme der Ministerien an, sagte Röttgen. Auch Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) hält die geplante Gesundheitsreform für verfassungsgemäß. Kauder sagte am Dienstag in Berlin, er schließe sich der Einschätzung von Innen- und Justizministerium an, die diesbezüglich keine Bedenken hätten. Kauder räumte aber ein, dass es bei jedem Gesetz „immer ein gewisses Restrisiko“ gebe.
FDP-Partei- und Fraktionschef Guido Westerwelle verwies darauf, dass die beiden so genannten Verfassungsressorts in den vergangenen Monaten „bereits mehrfach vom Bundespräsidenten und vom Bundesverfassungsgericht belehrt worden“ seien. Wenn die Ministerien die Gesundheitsreform für wasserdicht erklärten, sei dies „mehr der Wunsch der politischen Führung, nicht eine ernst zu nehmende, seriöse Erörterung“. Westerwelle schloss nicht aus, dass die FDP selbst rechtliche Schritte gegen die Reform einleiten könnte.
Die SPD-Fraktion hatte am Montagabend nach Angaben von Teilnehmern in einer Sondersitzung mehrheitlich ihre Zustimmung signalisiert. Laut dem SPD-Gesundheitspolitiker Wolfgang Wodarg gibt es aber auch dort weiter Zweifel: „Es gibt eine große Unzufriedenheit und viele von uns fragen sich, ob dieses Gesetz überhaupt positive Effekte bringt.“
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