Baden-Württemberg: Heilmittel-Richtgrößen für 2007 stehen fest
Freitag, 19. Januar 2007
Stuttgart - Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg und die Krankenkassenverbände haben eine Ausgabenobergrenze und arztindividuelle Richtgrößen für Baden-Württemberg vereinbart. Das teilte die KV am Freitag mit. Grundlage für die Verordnung aller Heilmittel bilden die bundeseinheitlichen Heilmittel-Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbänden der Krankenkassen. Die Heilmittel-Richtlinien beschreiben auf einzelne Krankheitsbilder bezogen die medizinisch notwendige und sinnvolle Therapie; sie legen den Rahmen für die Auswahl der möglichen Heilmittel und konkrete Verordnungsgrößen fest.
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