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Baden-Württemberg: Heilmittel-Richtgrößen für 2007 stehen fest

Freitag, 19. Januar 2007

Stuttgart - Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg und die Krankenkassenverbände haben eine Ausgabenobergrenze und arztindividuelle Richtgrößen für Baden-Württemberg vereinbart. Das teilte die KV am Freitag mit. Grundlage für die Verordnung aller Heilmittel bilden die bundeseinheitlichen Heilmittel-Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbänden der Krankenkassen. Die Heilmittel-Richtlinien beschreiben auf einzelne Krankheitsbilder bezogen die medizinisch notwendige und sinnvolle Therapie; sie legen den Rahmen für die Auswahl der möglichen Heilmittel und konkrete Verordnungsgrößen fest.

Daneben hat der Gesetzgeber den gesetzlichen Krankenversicherungen und der Kassenärztlichen Vereinigung aufgegeben, jährlich Vereinbarungen über die finanzielle Obergrenze für die Verschreibung von Heilmitteln zu treffen. Die vereinbarte Obergrenze wird auf die jeweiligen verschiedenen Fachdisziplinen aufgegliedert und den Ärzten als so genannte Richtgröße zugewiesen. Diese Richtgrößen bilden, multipliziert mit der Anzahl seiner Patienten pro Quartal, die Ausgabenobergrenze des einzelnen Arztes. Bei Überschreitung dieser arztindividuellen Ausgabenobergrenze von mehr als 25 Prozent kann der Arzt finanziell haftbar gemacht werden. © hil/aerzteblatt.de

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