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Flächendeckende Impfung gegen das humane Papillomavirus gefordert

Montag, 22. Januar 2007

Berlin - Eine flächendeckende Impfung von Mädchen gegen das humane Papillomavirus (HPV) haben die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. gefordert. „Es ist absehbar, dass der breite Einsatz der HPV-Impfung vorzugsweise bei Mädchen vor der Pubertät einen erheblichen Beitrag zur Reduktion der Inzidenz und Mortalität des weiblichen Zervixkarzinoms leisten kann“, hieß es aus den Fachgesellschaften.

HPV infiziert die Haut und Schleimhaut vor allem im Genitalbereich (Zervix, Vagina, Vulva, Anus, Perianus und Penis). Infektionen mit HPV zählen zu den sexuell übertragenen Erkrankungen. Die Übertragung auf Frauen erfolgt im Allgemeinen durch infizierte männliche Geschlechtspartner, die meistens keine Krankheitszeichen haben. Der überwiegende Teil der HPV-Infektionen heilt folgenlos aus. Bei rund einem Prozent der Patienten führt die Infektion zu einem Zervix-, Penis-, Vulva-, Vaginal- oder Analkarzinom. 

Zahlenmäßig bedeutsam ist vor allem das Zervixkarzinom. Bei diesem ist in rund 99,8 Prozent HPV-DNA nachweisbar. In Deutschland erkranken etwa 7.000 Frauen jedes Jahr neu an Gebärmutterhalskrebs, 2.000 Frauen sterben jedes Jahr an der Krankheit. In der Altersgruppe der 25 bis 35-jährigen Frauen ist Gebärmutterhalskrebs die vierthäufigste Krebserkrankung.

Seit September 2006 steht ein Impfstoff gegen HPV-Infektionen zur Verfügung. Ein weiterer befindet sich in der Zulassung. Studien haben nach Angaben der Fachgesellschaften gezeigt, dass eine Impfung von jungen Frauen sowohl eine anhaltende Infektion mit den im Impfstoff enthaltenen HPV-Typen (HPV 6, 11, 16, 18 beziehungsweise nur HPV 16, 18) und hierdurch bedingte krankhafte Veränderungen des Gebärmutterhalses zu über 90 Prozent verhindert.

„Eine effektive Impfprophylaxe muss vor dem ersten Sexualkontakt einsetzen, wobei die Notwendigkeit und gegebenenfalls der beste Zeitpunkt für eine Auffrischimpfung noch geklärt werden muss“, erklärten die Fachgesellschaften. © hil/aerzteblatt.de

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