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DKG fordert für Kliniken IgeL wie im ambulanten Bereich

Dienstag, 23. Januar 2007

Berlin - Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat sich in einem Grundsatzbeschluss für die konsequente Weiterentwicklung des DRG-Fallpauschalensystems hin zu einem leistungsorientierten Festpreissystem ausgesprochen. Sie fordert zudem, die Anbindung der Ausgaben an die Entwicklung der Grundlohnsumme aufzugeben. „Der medizinische Versorgungsbedarf hat mit der Entwicklung der Löhne nichts zu tun“, betonte DKG-Präsident Dr. Rudolf Kösters in Berlin. 

Eine an den Einnahmen orientierte Begrenzung könne deshalb nur dort akzeptiert werden, wo es um allgemeine Kostensteigerungen gehe, nicht jedoch dort, wo es sich um demographische und medizinisch-technische Entwicklungen handele. Die DKG schlägt zudem vor, den gesamten Bereich der Selbstzahler aus den Budgetierungsregelungen herauszunehmen. Dies beträfe 20 bis 25 Prozent der Patienten, stellte Kösters klar. „Zudem muss den Krankenhäusern freigestellt sein, welche medizinischen und nicht-medizinischen Zusatzleistungen sie ihren Patienten zu welchen Preisen zur Verfügung stellen“, sagte der DKG-Präsident. Ähnlich wie die Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich sollten die Klinikärzte individuelle Gesundheitsleistungen anbieten dürfen. 

Darüber hinaus fordert die DKG, die belegärztlichen Leistungen in das DRG-System zu überführen. „Es gibt keinen Grund, die ärztlichen Leistungsanteile länger über das vertragsärztliche System zu steuern und damit mehr zu behindern als zu fördern“, argumentierte Kösters. Dieses Leistungsgeschehen gehöre in eine Hand und müsse vom Krankenhausbereich aus direkt steuerbar sein.

Zur zukünftigen Finanzierung der Krankenhäuser hat die DKG keine klare Position eingenommen. Wegen des jahrelangen Investitionsstaus in den Kliniken infolge der Finanznöte der Bundesländer findet die duale Finanzierung durch Länder und Krankenkassen nur noch wenig Anhänger. „Wir sind allerdings skeptisch, ob die erforderlichen finanziellen Ressourcen von den Kassen im notwendigen Umfang und dauerhaft stabil zur Verfügung gestellt werden können“, sagte Kösters. Ohne entsprechende Garantien will die DKG einer monistischen Finanzierung, also einer Kostenübernahme der stationären Versorgung allein durch die Krankenkassen, aber nicht zustimmen.

Die Zukunft der Krankenhäuser war auch ein Thema der Landkreisversammlung, zu der rund 700 Repräsentanten aus mehr als 300 Landkreisen nach Berlin gereist waren. „Die Kreise stellen trotz des Privatisierungsschubs im Kliniksektor mehr als die Hälfte der Krankenhausbetten“, erläuterte Jörg Duppré, Präsident des Deutschen Landkreistags. Angesichts einer älter werdenden Gesellschaft müsse die Versorgung mit medizinischen, pflegerischen und Betreuungsleistungen im ländlichen Raum gesichert bleiben. In dünner besiedelten Gegenden seien die Vorhaltekosten für die ortsnahe stationäre Versorgung höher als in Ballungszentren. Einsparungen von 500 Millionen Euro bei den Kliniken, wie im Rahmen der Gesundheitsreform geplant, seien nicht zu realisieren. © Rie/aerzteblatt.de

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