Influenzavirus-Schnelltest senkt Antibiotikaverordnungen
Dienstag, 23. Januar 2007
New York - An einer US-Klinik hat die Einführung des Influenza-Schnelltests die Rate der Antibiotikaverordnungen bei Erwachsenen gesenkt. Die Studie in den Archives of Internal Medicine (2007; doi: 10.1001/archinte.167.4.ioi60207) zeigt aber auch, dass die Ärzte sich in den meisten Fällen nicht trauen, die Ergebnisse des Schnelltests umzusetzen.
In einer idealen Welt unterscheiden Ärzte bei Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen zwischen bakteriellen und viralen Infektionen. Im ersten Fall verordnen sie ein Antibiotikum, im zweiten Fall helfen sie den Patienten mit antiviralen Substanzen. Seit einiger Zeit gibt es einen Schnelltest zur Diagnose der Influenza. Der Test macht Proteine des Virus mittels farblich markierter Antikörper auf einem Teststreifen sichtbar. Dem Arzt liegt innerhalb einer Viertelstunde ein Ergebnis vor, und bei einem positiven Ausgang könnte er auf den Einsatz von Antibiotika verzichten.
In der realen Welt können die Patienten mit Erregern aus beiden Bereichen gleichzeitig infiziert sein und dieses Risiko ist bei multimorbiden Patienten besonders hoch. Dies mag erklären, warum die Ärzte am Rochester General Hospital in New York bei 86 Prozent ihrer erwachsenen Patienten, die mit einer Influenza hospitalisiert wurden, trotz positivem Influenza-Schnelltest weiter Antibiotika verordneten. Am häufigsten entschieden sich die Ärzte dazu bei älteren Patienten sowie bei Rauchern (wegen der häufigen bakteriellen Bronchitis) und bei Patienten mit schweren Atemproblemen. Das mag verständlich sein, doch auch bei 61 Prozent der Patienten, bei denen nach Einschätzung der Autoren um Ann Falsey vom Rochester General Hospital die Wahrscheinlichkeit einer bakteriellen Infektion niedrig war, verordneten die Ärzte weiterhin Antibiotika.
Dennoch sprechen Falsey und Mitarbeiter von einem Erfolg. Denn von den Patienten, bei denen kein Test durchgeführt wurde oder dieser negativ ausfiel, erhielten praktisch alle (99 Prozent) Antibiotika. Das zeigt, dass der Test im Prinzip Antibiotika einspart. Dass dadurch aber die Behandlungskosten gesenkt werden, muss bezweifelt werden. Denn eine, medizinisch sicherlich berechtigte, Konsequenz eines positiven Testergebnisses war die Verordnung von antiviralen Substanzen. Der Anteil betrug 73 Prozent bei positivem gegenüber 8 Prozent bei negativem Schnelltest oder fehlendem Testergebnis.
Sowohl die Universität Rochester als auch die Herausgeber der Archives betonen in ihren Pressemitteilungen die Public-Health-Bedeutung der Studie, weswegen sie auch vorweg im Internet publiziert wurde. Wegen des retrospektiven Designs – es wurden alte Krankenakten der Jahre 1999 bis 2003 ausgewertet – ist die Aussagekraft der Studie jedoch eher gering. Sinnvoller wäre eine randomisierte kontrollierte Studie, die prospektiv Nutzen und eventuelle Risiken einer Antibiotika-vermeidenden Behandlungsstrategie untersuchen könnte. © rme/aerzteblatt.de
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