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Gericht: Keine Krankenkassenbeiträge auf Versorgungs-Grundrenten

Mittwoch, 24. Januar 2007

Kassel - Kriegsbeschädigte und andere Versorgungsrentner müssen auf ihre Grundrente generell keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse bezahlen. Das gelte auch für freiwillig Versicherte, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Es wies damit das Ansinnen der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) Bayern und Baden-Württemberg ab, auf die Versorgungs-Grundrenten Beiträge zu erheben. (Az: B 12 KR 28/05 R)  

Für Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ist ausdrücklich geregelt, dass die Grundrente der Kriegsopferversorgung beitragsfrei bleibt. Auf andere Teile der Versorgungsrente, etwa einen Berufsschadensausgleich, können dagegen Beiträge erhoben werden. Bei freiwillig Versicherten soll sich der Beitrag laut Gesetz nach ihrer gesamten Leistungsfähigkeit richten. In dem entschiedenen Fall hatte deshalb die AOK Baden-Württemberg von einem heute 83-jährigen Kriegsrentner ab Juli 2004 monatlich fast 90 Euro mehr verlangt.  

Das BSG betonte nun jedoch, die Versorgungs-Grundrente diene nicht dem Lebensunterhalt. Vielmehr werde sie zusätzlich als Entschädigung für die erlittenen Verletzungen gezahlt. Daher müsse sie in der Krankenversicherung  beitragsfrei bleiben. 

In einem weiteren Fall nahm daraufhin die AOK Bayern ohne Urteil ihre überhöhten Beitragsbescheide zurück. Nach Einschätzung des Sozialverbandes VdK ist das zur Kriegsopferversorgung ergangene Urteil auch auf Bürger übertragbar, die als Gewaltopfer oder wegen Impfschäden eine Versorgungsrente beziehen. © afp/aerzteblatt.de

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