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Jedes dritte Sozialgerichtsverfahren betrifft Hartz IV

Donnerstag, 1. Februar 2007

Kassel - Die Hartz-IV-Reform hat zu einer „Prozessflut“ bei den Sozialgerichten geführt. Im vergangenen Jahr betraf etwa jedes dritte neue Verfahren die für die Sozialgerichte neuen Rechtsgebiete Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe, sagte der Sprecher des Bundessozialgerichts (BSG), Richter Thomas Voelzke, bei der Jahrespressekonferenz des BSG am Donnerstag in Kassel. BSG-Präsident Matthias von Wulffen sagte, die Welle habe inzwischen die oberste Instanz erreicht und auch dort zu einem Rekord an neuen Verfahren geführt.  

Bei den Sozialgerichten in erster Instanz gingen danach 2006 bundesweit 116.620 Hartz-IV-Verfahren ein, davon 98.681 zum Arbeitslosengeld II. Beim Arbeitslosengeld II bedeutet dies gegenüber 2005 einen Anstieg um fast 75 Prozent. Die Klagen kämen überwiegend aus den Großstädten und den neuen Ländern, sagte Voelzke. Allein in Berlin gab es im vergangenen Jahr 11.892 neue Hartz-IV-Verfahren. Wie das Sozialgericht Berlin mitteilte, waren dies 45 Prozent aller neuen Verfahren insgesamt.

Beim BSG gingen im vergangenen Jahr 2946 neue Klagen und Beschwerden ein, 198 mehr als 2005. 206 davon betrafen das Arbeitslosengeld II und die Sozialhilfe - gegenüber nur zehn im Vorjahr. Die Spitze sei aber offenbar noch nicht erreicht, sagte Voelzke. Vorrangig gehe es um die Höhe des Arbeitslosengeldes II sowie um die Anrechnung von Einkommen und Vermögen. BSG-Vizepräsidentin Ruth Wetzel-Steinwedel, gleichzeitig Vorsitzende eines der für das Arbeitslosengeld II zuständigen Senate, kündigte an, dass sich das BSG auch nochmals mit dem Regelsatz von 345 Euro befassen werde. Bereits im November hatte ihr Senat die Höhe des Regelsatzes zumindest für das Jahr 2005 im Grundsatz gebilligt.

Über häufige Streitfragen wie etwa die Heizkosten will das BSG besonders schnell entscheiden, sagte Wetzel-Steinwedel. Wegen der neuen Aufgaben wird der von Bundestag und Ländern beschickte Richterwahlausschuss zwei zusätzliche Richter für das BSG berufen. Für einen neuen Senat sei aber zusätzlich ein Vorsitzender nötig, betonte von Wulffen. Diese dritte Stelle sei im Gespräch, vom Haushaltsausschuss aber bislang noch gesperrt. Daher sei noch offen, ob und wann das BSG einen gesonderten „Hartz-IV-Senat“ einrichten könne.

Wetzel-Steinwedel betonte, eine Klagewelle sei bei einer solch grundlegenden Reform normal. Das Gesetz sei „vielleicht mit heißer Nadel“, dennoch aber „nicht besonders schlecht gemacht“. Schwer zu handhaben seien lediglich die Regelungen über die Bedarfsgemeinschaften. © afp/aerzteblatt.de

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