SSRI helfen nicht gegen Kleptomanie oder Kaufzwang
Mittwoch, 14. März 2007
Stanford - Entgegen früheren Erfahrungen aus offenen Studien war ein Serotonin-Reuptake-Inhibitor (SSRI) in zwei Doppelblindstudien nicht in der Lage, Menschen mit kleptomanischer Anlage oder Kaufzwang von ihrem Handeln abzuhalten, dessen Einstufung als krankhafte Störung aber umstritten ist.
Seit Jahren bemüht sich der Psychiater Lorrin Koran, Emeritus der Stanford Universität, darum, dass zwei Verhaltensmuster, die allgemein zwischen Charakterschwäche und kriminellem Verhalten eingeordnet werden, zu den Zwangsstörungen gerechnet werden und in die Manuale (ICD-10 oder DSM-IV) aufzunehmen – bislang vergeblich. Dabei seien die Störungen alles andere als selten.
An Kleptomanie leiden laut Koran in den USA mehr als 1,2 Millionen Menschen, wobei Koran seinen Schätzungen nicht etwa die Zahl der gemeldeten Ladensdiebstähle (plus Dunkelziffer) zugrunde legt. Kleptomanie habe mit dem gezielten Zugriff auf das Eigentum anderer zum Zwecke der eigenen Bereicherung wenig zu tun, sagt der Psychiater. Kleptomanen würden ungezielt, weil zwanghaft, alles stehlen, wenn sich die Gelegenheit biete. Meist handele es sich um Billigartikel, für die die Betroffenen nicht einmal eine Verwendung hätten.
Unter einem Kaufzwang leiden nach einer Telefonumfrage, die Koran im letzten Jahr im American Journal of Psychiatry (2006; 163: 1806-1812) vorstellte, sogar 5,8 Prozent aller Erwachsenen. Auch sie kaufen, solange das Geld reicht, meistens Dinge, die sie gar nicht benötigen. Für Koran und sein Obsessive-Compulsive Disorders (OCD) Programm steht außer Zweifel, dass es sich dabei um eine krankhafte OCD-Veranlagung handelt.
Vor einigen Jahren hat Koran begonnen, Patienten mit Kleptomanie oder Kaufzwang mit SSRI zu behandeln, die auch bei anderen Zwangshandlungen wirksam waren. Auch Patienten mit Kleptomanie berichteten in einer 2003 publizierten offenen Studie über ein vermindertes Bedürfnis, sich ziellos Sachen anzueignen. 78 Prozent der Patienten sollen auf den SSRI Escitalopram angesprochen haben. Dies war aber offenbar ein Placebo-Phänomen, das bei mentalen Erkrankungen sehr ausgeprägt sein kann.
In einer jetzt im Journal of Clinical Psychiatry (2007; 68: 422-427) publizierten Studie wurde unter Placebo ein gleich starker Effekt erzielt wie unter Escitalopram. Zwar wurden nur 15 Patienten behandelt, von denen drei von sieben unter Escitalopram und vier von acht unter Placebo schon bald ein Rezidiv ihrer Kleptomanie erlitten. Es bleibt jedoch offen, ob in einer größeren Studie nicht doch noch eine Wirkung nachweisbar wäre.
Diese von Koran hervorgehobene Hoffnung gilt auch für die parallele Studie zum Kaufzwang, die im Journal of Clinical Psychopharmacology publiziert wird. Zunächst waren alle 17 Patienten mit Escitalopram behandelt worden. Sie berichteten zunächst über eine Besserung. Später kam es jedoch zu einem Rückfall, der auch nicht seltener wurde, wenn die Patienten weiter ein Placebo erhielten (Rezidive bei sechs von neun Patienten) statt Escitalopram (Rezidive bei fünf von acht Patienten).
Trotz der Negativergebnisse ist Koran weiter davon überzeugt, dass es sich bei der Kleptomanie und dem Kaufzwang um Zwangsstörungen nach der Definition von ICD-10 oder DSM-IV handelt. Er hofft deshalb, dass eine größere Studie doch noch die Wirkung einer SSRI-Behandlung aufzeigt. Die negativen Ergebnisse in beiden Indikationen machen eine derartige Studie aber recht unwahrscheinlich. © rme/aerzteblatt.de
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