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Bundesamt erlaubt Freisetzung von Gen-Erbsen

Mittwoch, 25. April 2007

Bonn - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat der Firma Novoplant die Freisetzung von gentechnisch veränderten Erbsen in Sachsen-Anhalt genehmigt. Wie das Bundesamt am Mittwoch in Bonn mitteilte, bestünden bei Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen keine Risiken für Mensch und Umwelt. Damit dürfen in diesem Jahr auf rund hundert Quadratmetern in Gatersleben insgesamt 600 gentechnisch veränderte Erbsenpflanzen zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt werden. 

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In die Gen-Erbsen wurde Erbgut aus der Ackerbohne, der Maus und dem Blumenkohlmosaikvirus eingebracht. In Tierversuchen soll demnach überprüft werden, ob durch das Verfüttern der Gen-Erbsen Schweine vor bestimmten Darminfektionen geschützt werden können.

Für den Anbau verfügte das BVL eine Reihe von Sicherheitsauflagen. So muss zu Flächen, auf denen konventionelle Erbsen angebaut werden, ein Abstand von mindestens 1.000 Metern eingehalten werden. Die Freisetzungsfläche wird vor Vögeln und Kleinsäuger abgeschirmt. Die Gen-Erbsen dürfen auch nicht als Lebensmittel oder Futtermittel außerhalb eines Tierversuchs verwendet werden. 
Zuvor hatten sich im Anhörungsverfahren rund 75.000 Bürger gegen den Gen-Versuch ausgesprochen. © afp/aerzteblatt.de

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