Ab Juli: Versicherungspflicht für Nichtversicherte bei der PKV
Dienstag, 26. Juni 2007
Berlin - Zum 1. Juli tritt die nächste Stufe der Gesundheitsreform in Kraft. Die Versicherungspflicht gilt dann auch für Nichtversicherte, die dem System der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind, wie das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag in Berlin mitteilte.
Anzeige
So können diejenigen, die nie versichert waren oder denen zum Beispiel wegen ausstehender Beiträge von ihrer Privatkasse gekündigt wurde, ohne Risikoaufschlag in einen PKV-Standardtarif zurückkehren. Dies gilt besonders für Selbstständige. Wer wenig verdient, bekommt Zuschüsse.
Die privaten Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, ab 1. Juli dafür einen neuen, sogenannten erweiterten Standardtarif anzubieten. Der Leistungsumfang dieses Tarifs ist mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Es dürfen keine Risikozuschläge bei Vorerkrankungen erhoben werden.
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.