Stiftung Organtransplantation gibt Tochtergesellschaft auf
Dienstag, 31. Juli 2007
Neu-Isenburg - Kurz vor Inkrafttreten des neuen Gewebegesetzes, das den Umgang mit menschlichen Zellen und Geweben regelt, trennt sich die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) von ihrer Tochtergesellschaft DSO-G. Damit solle eine klare Trennung zwischen rein gemeinnütziger, nicht kommerzieller Organspende und Gewebespende geschaffen werden, teilte die DSO am Dienstag in Neu-Isenburg mit.
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Die DSO ist die bundesweite, gemeinnützige Koordinierungsstelle für Organspende. Sie unterstützt die Krankenhäuser im Organspendeprozess und koordiniert die Zusammenarbeit mit der internationalen Vermittlungsstelle und den rund 50 Transplantationszentren in Deutschland. Ihre bisherige Tochter DSO-G wurde 1997 gegründet, um die Gewebespende in Deutschland als ebenfalls gemeinnützige Organisation zu koordinieren.
Das neue Gewebegesetz unterstellt Gewebespenden dem Arzneimittelrecht. Auch wenn das Gesetz eine Kommerzialisierung der Gewebespende auszuschließen versucht, wird damit laut DSO eine Trennung zwischen der Organspende als rein nicht kommerzieller Spende im uneigennützigen Sinne und der Gewebespende notwendig.
Die ehemalige DSO-G wird nach DSO-Angaben ab sofort unter dem Namen „Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation mbH“ als gemeinnützige Gesellschaft eines Konsortiums tätig, das aus der Medizinischen Hochschule Hannover und den Uniklinika Leipzig und Dresden besteht.
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