Ministerium stellt Referentenentwurf für ein Präventionsgesetz vor
Dienstag, 27. November 2007
Berlin – Ein „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und gesundheitlicher Prävention sowie zur Änderung anderer Gesetze“ hat das Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt. Ziel ist, Gesundheitsförderung und gesundheitliche Prävention zu einer eigenen Säule im Gesundheitswesen auszubauen.
Der Entwurf sieht vor, einen Nationalen Präventionsrat einzurichten. Mitglieder sind die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die private Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und die soziale Pflegeversicherung.
Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände sollen sich mit einem Sitz im Nationalen Präventionsrat beteiligen. Ein Beirat soll das Gremium beraten, in dem auch die Bundesärztekammer vertreten sein soll. Der Präventionsrat legt Präventionsziele fest und entwickelt Vorschläge zu deren Umsetzung. Darüber hinaus soll der Rat bundesweite Aufklärungskampagnen umsetzen.
Bei der Finanzierung von Präventionsvorhaben soll die gesetzliche Krankenversicherung mit jährlich 250 Millionen Euro den größten Anteil übernehmen. Daneben sollen die Pflegekassen einen Beitrag von 14,3 Millionen Euro und die Unfallversicherung einen Beitrag von 28,6 Millionen Euro leisten. Geplant ist zudem, dass sich die private Krankenversicherung über eine Sonderabgabe an der Finanzierung von Präventionsmaßnahmen beteiligt.
Auf regionaler Ebene sollen Präventionsräte entstehen, die zusammen mit den zuständigen Stellen in den Ländern lokale Projekte und Maßnahmen bewilligen. © hil/aerzteblatt.de
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