Berlin – Vertragsverhandlungen über die Vergütung der vom Basistarif umfassten Leistungen werden die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. aufnehmen.
Anzeige
„Unser Ziel ist es, dass die Vergütung der vom Basistarif umfassten ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen nach Art, Umfang und Höhe jeweils vergleichbar zur Vergütung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgestaltet wird“, hieß es von den Vertragspartnern.
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.