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Weitere private Krankenversicherungen klagen gegen Gesundheitsreform

Donnerstag, 27. März 2008

Berlin/Karlsruhe – Weitere 25 private Krankenversicherungen haben am Donnerstag beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen Teile der Gesundheitsreform eingereicht. Ein Sprecher des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV) sagte, bis zum Ende der Frist am 31. März würden weitere drei Kassen folgen. Insgesamt repräsentierten die Kassen dann 30 klageführenden Kassen 95 Prozent aller Privatversicherten. In der vergangenen Woche hatten mit der DKV und der Victoria Krankenversicherung die ersten beiden Privatkassen Klagen eingereicht.

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Die Branche wendet sich vor allem gegen den Basistarif, zu dem die privaten Kassen ab Januar 2009 verpflichtet sind. Er besagt, dass private Versicherer niemanden mehr wegen Krankheit oder Alter abweisen und deswegen auch nicht die Prämien erhöhen dürfen. Der Tarif darf nicht teurer sein als der durchschnittliche Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In der Kritik der privaten Krankenversicherer stehen auch die GKV-Wahltarife sowie der Steuerzuschuss in der GKV für die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern.

Das Bundesgesundheitsministerium sieht die Klagen „gelassen“, wie eine Ministeriumssprecherin. Das Ministerium halte die Regelungen der Gesundheitsreform für „verfassungskonform“.

Nach den am Donnerstag veröffentlichten Geschäftszahlen der PKV gab es 2007 weniger neu private Krankenversicherte. Mit 59.900 Personen lag der Neuzugang den Angaben zufolge um etwa 50 Prozent unter dem Vorjahresniveau (116.100 Personen). Insgesamt waren in der PKV zum Jahresende 2007 8,55 Millionen Menschen vollversichert, was einem Plus von 0,7 Prozent gegenüber 2006 entspricht. Die privaten Zusatzversicherungen stiegen im Vorjahr um 7,5 Prozent auf 19,78 Millionen an. © ddp/aerzteblatt.de

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