Koalition will Gendiagnosen an enge Bedingungen knüpfen
Mittwoch, 16. April 2008
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| ddp |
Berlin – Die Bundesregierung will die Verwendung von Gentest-Ergebnissen an enge Bedingungen knüpfen. Die vom Kabinett am Mittwoch gebilligten Eckpunkte für ein Gendiagnostikgesetz sehen vor, dass entsprechende Untersuchungen nur vorgenommen werden dürfen, wenn die Betroffenen einwilligen.
In der Arbeitswelt soll die Verwendung von Gen-Analysen verboten sein, Ausnahmen soll es aber beim Arbeitsschutz und im Versicherungswesen geben. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und der DGB begrüßten die Initiative der Bundesregierung, Grünen und Linke kritisierten sie als unzureichend.
Das Gesetz soll den Eckpunkten zufolge das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf den Bereich der Gendiagnostik ausweiten. Jeder soll frei entscheiden können, ob er die eigenen genetischen Befunde kennt oder nicht. Entsprechende Untersuchungen sollen nur vorgenommen werden, wenn die Betroffenen in die Untersuchung rechtswirksam eingewilligt haben. Nur die Betroffenen entscheiden über die Weitergabe, Aufbewahrung oder Vernichtung ihrer genetischen Daten und Proben.
Den Eckpunkten zufolge sollen Untersuchungen zum Zwecke des Arbeitsschutzes „unter eng gefassten Voraussetzungen“ möglich sein. Zudem können Versicherungen unter bestimmten Umständen verlangen, dass die Ergebnisse bereits vorgenommener Untersuchungen vorgelegt werden müssen. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn eine Lebensversicherung mit einer sehr hohen Versicherungssumme abgeschlossen werden soll.
Vorgeburtliche Gentests sollen nur aus medizinischen Gründen möglich sein, heimliche Vaterschaftstests bleiben verboten. Weiter wird die Bedeutung genetischer Beratung betont. Sie soll bei vorgeburtlichen und voraussagenden genetischen Untersuchungen verpflichtend vorgeschrieben werden. In engen Grenzen will die Bundesregierung auch Gentests an nicht einwilligungsfähigen Patienten – dazu zählen Kinder – möglich machen, falls es direkten Nutzen für die betroffene Person gibt.
Die Eckpunkte griffen wesentlichen Forderungen der Datenschutzbeauftragten auf, erklärte Schaar in Bonn. „Ohne derartige Vorgaben würde die Gefahr entstehen, dass Menschen mit genetisch bedingten Risiken zukünftig weder einen Arbeitsplatz noch einen angemessenen Versicherungsschutz erhalten.“ Heimliche Gentests müssten unter Strafe gestellt werden, forderte er.
Die Eckpunkte trügen dazu bei, „uns das Schreckgespenst vom gläsernen Menschen zu ersparen“, erklärte die Vize-Chefin des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Inge Sehrbrock. Arbeitgeber dürften weder bei der Einstellung noch danach Gentests von den Beschäftigten verlangen. Im Gesetzgebungsverfahren solle jedoch festgelegt werden, dass bei einer Tauglichkeitsprüfung konventionelle Untersuchungsmethoden einem Gentest vorzuziehen sei.
Der FDP-Gesundheitsexperte Konrad Schily kündigte in einer Erklärung an, die Liberalen würden den Gesetzentwurf daran messen, „ob sich die Grundsätze zum Schutz der Menschen darin entsprechend widerspiegeln“. In der Debatte zur Einbringung des Gendiagnostikgesetzes habe weitgehend Übereinstimmung zwischen den Fraktionen darin bestanden, dass die Bürger vor „unzumutbaren Zugriffen“ auf ihren Gencode geschützt werden müssten.
Demgegenüber kritisierten die Grünen die Eckpunkte als „Stückwerk“. Der Vorstoß der Bundesregierung komme viel zu spät und löse die Probleme nicht, erklärten die Gesundheitsexpertin Biggi Bender und Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck. Die Koalition lasse die Forschung, den Bereich mit dem größten Regelungsbedarf, außen vor. Auch werde nicht geklärt, was passiert, wenn für medizinische Zwecke erfasste Daten und Proben zu Forschungszwecken weiter verwendet werden. Die SPD-Gesundheitsexpertin Reimann entgegnete: "Die Daten dürfen nicht ohne Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden."
Der Linken-Gesundheitsexperte Frank Spieth kritisierte mit Blick auf die vorgesehenen Ausnahmeregelungen, hier knicke die Koalition vor den Interessenverbänden ein. © afp/kna/aerzteblatt.de
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