Kirchliche Arbeitgeber gegen Mindestlohn im Pflegebereich
Donnerstag, 17. April 2008
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| dpa |
Berlin – Die kirchlichen Arbeitgeber wehren sich gegen die Einführung eines staatlichen Mindestlohns im Pflegebereich. Dadurch würden weder Armut noch Schwarzarbeit wirksam bekämpft, erklärten der Vorsitzende des Verbands diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD), Markus Rückert, und der Chef der Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen (AcU), Bernd Molzberger, am Donnerstag in Berlin.
Zudem sei ein staatlicher Eingriff in die kirchliche Selbstbestimmung unzulässig. SPD-Fraktionsvize Elke Ferner rief die Verbände auf, sich dem Mindestlohn nicht zu verweigern. Die Kirchen könnten nicht einerseits predigen, dass die Menschen von ihrer Arbeit leben sollten, und andererseits den eigenen Beschäftigten angemessene Löhne verwehren.
Für die Einrichtungen von Diakonie und Caritas arbeiten 430.000 Menschen, viele davon in der Pflege. Der Stundenlohn liegt laut den Verbänden bei mehr als 7,50 Euro. Der Bereich Pflegedienst und Altenpflege ist eine der Branchen, die ihre Aufnahme ins Arbeitnehmerentsendegesetz beantragt haben.
Ferner sagte in Berlin, die Arbeit sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Pflege sei schwer genug. Nur mit anständigen Löhnen könne auch gutes Personal rekrutiert werden.
Der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums, Klaus Vater, sagte zu der Haltung der kirchlichen Verbände, Ministerin Ulla Schmidt (SPD) bedauere diese Wendung. Vertreter der Kirchen hätten dazu kürzlich noch anders geredet. Vater verwies darauf, dass jeder, der im ambulanten oder stationären Pflegebereich ab dem 1. Juli einen Vertrag mit einer Pflegekasse haben wolle, die ortsüblichen Entgelte zahlen müsse. Dies sei schon ein großer Schritt voran. © afp/aerzteblatt.de
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