Bildschirmarbeitsplätze in Krankenhäusern genügen Anforderungen nicht
Mittwoch, 21. Mai 2008
Berlin – Kaum ein Bildschirmarbeitsplatz in den Krankenhäusern genügt den Anforderungen der Bildschirmarbeitsverordnung. Das berichtet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Mitte Mai nach einer Stichprobenuntersuchung von 130 Arbeitsplätzen. Faktoren wie ein zu hoher Geräuschpegel, zu trockene Luft, mangelhafte Beleuchtung sowie Belastungen aus der Arbeitsorganisation beeinträchtigten die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Beschäftigten.
In 14 Krankenhäusern untersuchten die Arbeitswissenschaftler etwa 130 Bildschirmarbeitsplätze an medizinischen Großgeräten. Dazu gehörten beispielsweise der Computer- und Magnetresonanztomograf sowie Röntgen- oder Ultraschallgeräte und Verfahren wie das Elektrokardiogramm und Elektroenzephalogramm. Hier habe der technische Fortschritt die Arbeitsplatzgestaltung überholt. Denn aus ehemaligen Steuereinheiten hätten sich Bildschirmarbeitsplätze entwickelt, an denen die Beschäftigten 50 bis 90 Prozent ihrer Arbeitszeit verbrächten.
„Die technische Entwicklung dieser Arbeitsplätze ließ jedoch in der Regel deren gesundheitsgerechte Gestaltung weit hinter sich“, heißt es in dem Bericht. Oft sei es jedoch möglich, mit einfachen Maßnahmen Verbesserungen zu erzielen, zum Beispiel durch eine bessere Beleuchtung, mehr Arbeitsfläche oder einen anderen Standort des Bildschirmarbeitsplatzes. © hil/aerzteblatt.de
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