Berlin – Die Delegation ärztlicher Leistungen an andere Berufsgruppen wie beispielsweise Krankenschwestern und Pfleger lässt sich derzeit nicht völlig rechtssicher organisieren. Denn eine Art Aufgabenkatalog ist nirgends zu finden. Diese Auffassung hat Franz Michael Petry heute auf dem Berliner Hauptstadtkongress vertreten.
Zwar fänden sich in vielen verschiedenen Gesetzen und Verordnungen entsprechende Vorgaben, doch klare Abgrenzungen „werden nirgends genau getroffen“, betonte das Mitglied der Geschäftsführung der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH. Zudem müssten sich haftungsrechtliche Urteile immer auf einen konkreten Einzelfall beziehen. Dabei gehe es nie allein um die Frage, ob eine Leistung hätte delegiert werden dürfen.
Petry verwies auf das kürzlich verabschiedete Pflegeweiterentwicklungsgesetz. Darin werde angemerkt, dass vieles von dem, was möglich sei, gar nicht umgesetzt werde. Abhilfe könnten hier Modellversuche schaffen, die im Gesetz ausdrücklich eingeräumt werden.
„Die interessanteste Frage wird in Zukunft sein: Muss die Einhaltung des Facharztstandards immer der Arzt garantieren?“, sagte Petry. Sinnvoll sei sicher, die Arbeit so zu verteilen, dass jeder das tue, was er am besten könne. Mit Blick auf verschiedene Ansätze zur Delegation in Krankenhäusern sagte der Jurist, die Analyse von Abläufen und darauf aufbauende Arbeitsverteilungen senkten die Wahrscheinlichkeit, dass etwas schief gehe.
Wie die SRH Kliniken GmbH mit der Delegation ärztlicher Leistungen an Pflegekräfte umgeht, schilderte deren Personalleiter Oliver Heitz, Im Herbst 2006 wurde entschieden, 15 Tätigkeiten darauf hin zu analysieren, ob man sie von der ärztlichen in die pflegerische Verantwortung geben könne und zudem, wie weit dieser Prozess in den einzelnen Häusern in Wirklichkeit schon umgesetzt sei.
Im Lauf dieses Sommers sollen die Erkenntnisse umgesetzt und Mitarbeiter gezielt geschult werden. Um die Rechtssicherheit zu erhöhen, haben die SRH Kliniken vieles schriftlich fixiert. Heitz stellte klar, dass diese Analyse nur ein Schritt der „Strukturverschlankung“ sei. Als nächstes wolle man prüfen, was an pflegerischen Leistungen an Hilfs- oder Servicekräfte delegiert werden könne.
Theodor Windhorst kritisierte Insellösungen wie die der SRH Kliniken. Es könne nicht sein, befand der Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, dass einzelne Unternehmen oder Verbände so vorgingen; vielmehr müsse man doch für die Berufsgruppen bundesweit einen klaren Rahmen schaffen und definieren, was zu ihren Aufgaben gehöre und was nicht.
Eine Mitarbeiterin der Sana Kliniken AG gab zu bedenken, dass es doch gar nicht um die Delegation originärer ärztlicher Aufgaben gehe, wie der Begriff suggeriere. Übertragen werden sollten vielmehr Aufgaben rund um die eigentliche ärztliche Tätigkeit. Hätten vor allem die privaten Kliniken sich des Themas nicht längst angenommen, wäre nie etwas ins Rollen gekommen, befand sie: „Einer muss es tun.“ © Rie/aerzteblatt.de