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Merkel will nach dem Fall Kusch Rechtslage prüfen lassen

Donnerstag, 3. Juli 2008

Bonn – Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will nach der umstrittenen Sterbehilfe durch den früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch eine Verschärfung rechtlicher Vorgaben prüfen lassen. Sie sei „absolut gegen jede Form der aktiven Sterbehilfe, in welchem Gewand sie auch immer daherkommt“, sagte sie am Mittwoch im Fernsehsender N24. Derweil droht Kusch eine Kürzung oder Aberkennung seiner Pension. 

Ein Sprecher des Hamburger Senats bestätigte, dass der Anspruch auf Ruhegehalt wegfallen könne, wenn ein ehemaliges Mitglied des Senats seine Pflichten erheblich verletzt oder unwürdiges Verhalten gezeigt habe. Kusch verteidigte sein Handeln. In N24 sagte er, er habe der Frau nur „geholfen, zum Sterben nicht nach Zürich fahren zu müssen, sondern im eigen Bett sterben zu dürfen“. Den Vorwurf, mit Sterbehilfe Geld machen zu wollen, wies er zurück. 

Merkel kündigte eine Prüfung zusätzlicher rechtlicher Maßnahmen an. Es gelte, bei der Ablehnung aktiver Sterbehilfe „ganz hart“ zu bleiben. Das sei auch die Position der Union. Unterdessen stritten CDU/CSU und SPD über die Frage, ob die Gesetze zur Sterbehilfe ausreichen. Während die Union rasches Handeln des Gesetzgebers forderte, lehnten mehrere Abgeordnete der SPD eine neue Strafvorschrift ab, andere stimmten der Union zu.

Derweil wandte sich der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Edzard Schmidt-Jortzig, gegen das geplante Gesetz. „Man kann ein so sensibles Thema nicht mit dem Strafrecht angehen“, sagte er der „Berliner Zeitung“ vom Donnerstag. Eine wirksame Kontrolle der Organisationen halte er für zielführender, so der frühere FDP-Bundesjustizminister.

Er betonte, grundsätzlich sei nichts falsch daran, dass Organisationen wie die des Hamburger Ex-Senators Roger Kusch Menschen auf dem Weg zum Suizid begleiteten. Es gebe bei vielen Menschen offenbar ein Bedürfnis, sich Organisationen anzuvertrauen, die ihnen beistünden, falls sie ihr Leben beenden wollten.

„Die Aufgabe der Vereine sollte es aber nicht sein, diese Menschen zum Tod zu ermuntern“, betonte Schmidt-Jortzig. Die Grenze zur Strafwürdigkeit sehe er überschritten, wenn die Organisationen mit Sterbehilfe nur Geld verdienen oder Hilfesuchende gezielt in Richtung Selbsttötung beeinflussen wollten. © kna/aerzteblatt.de

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