| dpa |
Berlin – Doping bei Kindern und Jugendlichen sollte durch den behandelnden Arzt ungeachtet seiner Schweigepflicht angezeigt werden. Diese Empfehlung sprach die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer am Donnerstag in einer Stellungnahme zum Thema „Doping und ärztliche Ethik“ aus.
Im Falle von Doping bei Kindern und Jugendlichen sei deren Schutz als höherwertiges Rechtsgut zu betrachten. „Auch wenn der Jugendliche wissentlich oder freiwillig Dopingmittel nutzt, steht die Fürsorgepflicht des Arztes über seiner Schweigepflicht“, sagte Urban Wiesing, Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer.
Grundsätzlich erachten Bundesärztekammer und Ethikkommission das gesetzliche Verbot von Doping als richtig und alternativlos. Im Umgang mit erwachsenen Sportlern empfiehlt die Kommission, Patienten über die Risiken des Dopings umfassend aufzuklären, auf das Verbot hinzuweisen und die Aufklärung schriftlich zu dokumentieren.
Deutsches Ärzteblatt print |
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