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Kusch will keine Sterbehilfe mehr anbieten

Freitag, 20. Februar 2009

Roger Kusch /ddp

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Hamburg – Der umstrittene frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat sich überraschend entschlossen, keine Beihilfe zur Selbsttötung mehr zu leisten. Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ am Freitag berichtete, zieht der Jurist damit die Konsequenzen aus einem Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts, das ihm dies Anfang Februar untersagt hatte.

„Ich finde diese Entscheidung zwar falsch, ich werde den Beschluss aber respektieren. Ich biete die Suizidbegleitung nicht mehr an“, zitierte das Magazin den Ex-Senator. Unmittelbar nach dem Urteil hatte Kusch noch angekündigt, dass er Rechtsmittel dagegen einlegen wolle.

Die Deutsche Hospiz Stiftung zeigte sich erfreut über die Nachricht. Öffentlicher Druck habe Kusch bewogen, seine "menschenverachtende Suizidvermittlung" einzustellen. «Nun hat das Geschäftemachen mit dem Tod und der Angst ein Ende», erklärte der Geschäftsführende Vorstand Eugen Brysch. Die Politik sei aufgefordert zu handeln, "denn es kann nicht sein, dass wir das Problem ins Ausland verschieben."

Seinen Meinungswandel begründet der Jurist mit den Schwierigkeiten, in Deutschland auf legale Weise an entsprechende Medikamente zu gelangen: „Sie müssen immer mit Tricks und Heimlichkeiten arbeiten, und das finde ich am Lebensende unwürdig.“ Allerdings sei ihm erst mit der Zeit klar geworden, wie „belastend“ diese Situation für alle Beteiligten sei. Menschen, die sich weiterhin bei ihm meldeten, werde er raten, sich an Schweizer Organisationen wie Dignitas zu wenden. 

Den Verwaltungsrichtern warf Kusch zu große Emotionalität bei der Entscheidungsfindung vor. Die Begründung habe „völlig überflüssige Bosheiten“ enthalten, „die juristisch keine Rolle spielen“. So sei er „in eine Ecke mit Prostituierten“ gestellt worden. Die Richter hatten argumentiert, sein Angebot sei eine „sozial unwertige Tätigkeit“ ähnlich der „Kommerzialisierung der Sexualität“. 

Das Ende seiner Karriere als Sterbehelfer empfindet Kusch laut Bericht nicht „als Scheitern, sondern als Zäsur“. In Deutschland seien jetzt die Ärzte gefordert, Suizidhilfe zu leisten, „die haben kein Problem mit dem Arzneimittelgesetz“. © kna/aerzteblatt.de



Seit 2008 half Kusch nach eigenen Angaben fünf Menschen gegen Zahlung von jeweils 8.000 Euro beim Suizid. Die meisten von ihnen waren nicht todkrank. Gegen ein von der Hamburger Polizei Ende November verfügtes Verbot dieser Praxis hatte Kusch vergeblich vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft verdächtigt ihn, gegen das Arzneimittelgesetz zu verstoßen. 

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