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Mehr Sterbehilfeverfügungen in Belgien

Montag, 2. März 2009

Brüssel – Immer mehr Belgier lassen laut Medienberichten eine Sterbehilfeverfügung eintragen. Allein in diesem Jahr hätten bereits rund 1.100 Bürger des Landes bei den Gemeinden den Wunsch registrieren lassen, im Fall eines irreversiblen Komas aktive Sterbehilfe zu erhalten. Das seien rund 25 Sterbehilfeverfügungen pro Tag.

Seit der Einführung der Verfügungen am 1. September 2008 hätten mehr als 4.500 Belgier eine solche Verfügung im Rathaus registrieren lassen, heißt es in den Berichten unter Berufung auf den nationalen Gesundheitsdienst. Das Dokument ist fünf Jahre gültig. 

In Belgien ist aktive Sterbehilfe seit Herbst 2002 gestattet. Voraussetzung ist, dass ein erwachsener Kranker im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte den Wunsch zu sterben „freiwillig, überlegt und wiederholt“ geäußert hat. Zudem muss er an einer unheilbaren Krankheit leiden, die ein Weiterleben für den Patienten körperlich wie psychisch unerträglich macht. © kna/aerzteblatt.de

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