Bundesärztekammer gegen detailliertes Patientenverfügungsgesetz
Mittwoch, 4. März 2009
Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) wehrt sich weiter dagegen, den Umgang mit Patientenverfügungen rechtlich detailliert festzuschreiben. Mit einer Verrechtlichung des Sterbens sei niemandem gedient.
Jörg-Dietrich Hoppe /dpa
“Der Gesetzgeber sollte sich deshalb darauf beschränken, eventuell notwendige verfahrensrechtliche Fragen – wie die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts oder die Notwendigkeit der Schriftform einer Patientenverfügung – klarzustellen“, sagte der BÄK-Präsident, Jörg-Dietrich Hoppe, vor der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zur gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen Mittwoch.
Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille sei schon heute verbindlich, soweit nicht rechtlich Verbotenes, wie aktive Sterbehilfe, verlangt werde. „Um Zweifeln an der Bindungswirkung zu begegnen, empfehlen wir Patienten, vor Abfassung einer Patientenverfügung das Gespräch mit einem Arzt des Vertrauens zu suchen“, sagte Hoppe.
Der Arzt könne über medizinisch mögliche und indizierte Behandlungsmaßnahmen informieren, auf die mit Prognosen verbundenen Unsicherheiten aufmerksam machen und allgemein über Erfahrungen mit Patienten berichten, die sich in vergleichbaren Situationen befunden haben. Hoppe riet den Patienten außerdem, im Rahmen der Patientenverfügung eine Vertrauensperson zum Bevollmächtigten in Gesundheitsangelegenheiten zu benennen.
Am ehesten den Vorstellungen der BÄK entspricht der Vorschlag der Unionspolitiker Wolfgang Zöller (CSU) und Hans Georg Faust (CDU). Sie wollen, dass Verfügungen „grundsätzlich verbindlich“ sein sollen, und betonen die Rolle des Arztes als Entscheider.
Dagegen tendieren das Katholische Büro bei der Bundesregierung, der Deutsche Caritasverband und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) in einer Stellungnahme mehr zu dem vom Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) vorgelegten Entwurf, an dem sie aber im Detail Kritik üben. Dieser sieht je nach Krankheit und Krankheitsphase eine abgestufte Verbindlichkeit der Patientenverfügungen vor und setzt auf ärztliche und rechtliche Beratung.
Im Vorfeld der Anhörung äußerte sich eine Reihe weiterer Verbände. Der Deutsche Juristinnenbund wandte sich gegen eine Beschränkung der Reichweite und lehnte deshalb den Bosbach-Entwurf ab. Zugleich forderte er die Abgeordneten auf, das Thema nicht zu vertagen; es müsse zu einer Einigung kommen.
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