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Sterbehilfe-Gesetz in Italien verzögert sich

Dienstag, 3. März 2009

Rom – Der italienische Senat hat seine Debatte über einen Gesetzentwurf zu Sterbehilfe und Patientenverfügungen vertagt. Die Fraktionsspitzen verständigten sich am Dienstag, die für Donnerstag vorgesehene Diskussion erst am 19. März aufzunehmen. Wie das italienische Fernsehen weiter berichtete, soll die Abstimmung über Änderungsanträge am 24. März beginnen.

Sterbehilfe und die Regelung medizinischer Maßnahmen am Lebensende waren durch den Fall der Komapatientin Eluana Englaro in Italien zum nationalen Thema geworden. Die 38-Jährige war am 9. Februar in Udine gestorben, nachdem ihr Vater mit gerichtlicher Billigung den Abbruch ihrer künstlichen Ernährung durchgesetzt hatte. Politiker und Kirchenvertreter in Italien forderten wiederholt einen Rechtsrahmen für solche Fragen. 

aerzteblatt.de
Der zu verhandelnde Gesetzentwurf des Kardiologen und Senators Raffaele Calabro sieht ein umfassendes Verbot von aktiver und passiver Sterbehilfe sowie von assistiertem Suizid vor. Zugleich werden medizinisch sinnlose lebensverlängernde Maßnahmen bei Sterbenskranken untersagt. Die Versorgung mit Nahrung und Wasser ist davon ausgenommen. Laut dem Entwurf darf auch auf den vorab erklärten Willen eines Patienten hin die Ernährung nicht eingestellt werden. © kna/aerzteblatt.de

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