Eingeloggt als

Suchen in

5.752 News Politik

Politik

Altersgrenze bei künstlicher Befruchtung bleibt

Dienstag, 3. März 2009

Kassel – Frauen ab 40 Jahren haben weiterhin keinen Anspruch auf einen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung. Die Altersgrenze ist rechtmäßig und verstößt nicht gegen das Gleichheitsgebot, urteilte am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Die Klägerin will nun voraussichtlich das Bundesverfassungsgericht anrufen (Az: B 1 KR 12/08 R).

Seit 2004 geben die gesetzlichen Krankenkassen bei der künstlichen Befruchtung nur noch einen hälftigen Zuschuss für bis zu drei Versuche. Die Frau darf nicht älter als 40 und der Mann nicht älter als 50, beide müssen aber mindestens 25 Jahre alt sein.

Die klagende Hamburgerin hatte mit 41 Jahren erfolglos den Kassenzuschuss beantragt und wehrt sich gegen die Altersgrenze: Die Erfolgswahrscheinlichkeit der künstlichen Befruchtung sinke signifikant erst bei Frauen ab 43 Jahren, argumentierte sie. Der Gesetzgeber habe daher gleichheitswidrig seinen „Differenzierungsspielraum“ überschritten.

Dem widersprach nun das BSG: Die Erfolgschancen nähmen schon ab dem 30. Lebensjahr der Frau stetig ab, gleichzeitig nehme das Risiko von Fehlgeburten zu. Daher durfte der Gesetzgeber eine pauschale Regelung treffen, ohne punktgenau ein medizinisch begründbares Alter festzusetzen. Zur Altersgrenze für Männer hatte das BSG bereits im Mai 2007 entschieden, sie sei im Interesse der Kinder gerechtfertigt. © afp/aerzteblatt.de

Anzeige
Drucken Versenden Teilen
5.752 News Politik

Leserkommentare

E-Mail
Passwort

Registrieren

Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.

Login

E-Mail

Passwort


Passwort vergessen?

Registrieren

Aktuelle Kommentare

Archiv

RSS

RSS

Die aktuellsten Meldungen als RSS-Feed. Mit einer geeigneten Software können Sie den Feed abonnieren.

Merkliste