Der Streit um ein Gesetz für Patientenverfügungen dauert an
Mittwoch, 4. März 2009
Berlin – Wie Patientenverfügungen rechtlich geregelt werden können, bleibt auch nach einer Experten-Anhörung des Bundestages umstritten. Ein Gesetz sei aber „dringend geboten“, sagte der Kölner Staatsrechtler Wolfram Höfling am Mittwoch in Berlin. Ähnlich äußerten sich weitere Sachverständige in ihren schriftlichen Voten. Mediziner forderten zudem die Stärkung von Palliativmedizin.
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Vor der Anhörung schloss Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nicht aus, dass diese Legislaturperiode ohne eine Regelung für Patientenverfügungen enden könne. Man müsse im Bundestag „sehr genau überlegen, ob man auf jeden Fall abstimmen sollte“, sagte Zypries im Deutschlandfunk. Im Moment komme man mit der aktuellen Rechtslage durchaus zurecht.
Im Bundestag gibt es drei fraktionsübergreifende Entwürfe für eine Regelung. Dabei sind vor allem der Grad der Verbindlichkeit und Reichweite umstritten. Das Parlament diskutiert das Thema seit gut fünf Jahren.
Das Selbstbestimmungsrecht betont der Entwurf der Gruppe um den SPD-Rechtsexperten Joachim Stünker. Das dem CDU-Abgeordneten Wolfgang Bosbach zugeordnete Konzept sieht je nach Krankheit und Krankheitsphase eine abgestufte Verbindlichkeit der Dokumente vor und setzt auf ärztliche und rechtliche Beratung. Nach dem dritten Vorschlag von Wolfgang Zöller (CSU) sollen Verfügungen „grundsätzlich verbindlich“ sein. Er betont die Rolle des Arztes als Entscheider. Seit der Ersten Lesung im Parlament hatte es hinter den Kulissen keine große Annäherung der Gruppen gegeben.
Jeder der Entwürfe wurde bei der Anhörung von einzelnen Experten favorisiert. Zugleich dominierten Forderungen nach Korrekturen. Umstritten blieb eine Absolutsetzung der Selbstbestimmung. Der Bayreuther Strafrechtler Christian Jäger warnte, einer Autonomie gesetzlich zum Durchbruch zu verhelfen, die Patientenverfügungen „ihres eigentlichen Zwecks eines 'vorausschauenden' Vorsorgeinstruments beraubt“.
Dagegen betonte sein Mainzer Kollege Friedhelm Hufen, er sehe in dieser Frage keine verfassungsrechtlichen Probleme. Es gebe genug Vorgaben, um Fehleinschätzungen und Irrtümer zu verhindern. Ähnlich äußerte sich der Göttinger Medizinrechtler Volker Lipp, der die absolute Geltung des Patientenwillens betonte und den Zöller-Entwurf favorisierte. Auch der Bochumer Medizinethiker Arnd T. May wandte sich gegen den Bosbach-Entwurf und warb für einen Kompromiss der anderen Gesetzentwürfe.
Dagegen verwies der Frankfurter Chefarzt und Medizinethiker Stephan Sahm auf umfangreiche empirische Untersuchungen. Demnach wolle nur eine Minderheit der Patienten letztlich tatsächlich verbindliche Verfügungen. Diesem Befund komme die Bosbach-Gruppe mit Hürden bei Schriftform und Geltungsdauer am nächsten. Auch Höfling argumentierte in diese Richtung.
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