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Elektronische Gesundheitskarte: Rollout in Nordrhein beginnt mit Stolperschritten

Montag, 9. März 2009

Hannover/Düsseldorf – Der so genannte Basisrollout der elektronischen Gesundheitsarte (eGK) hat mit der flächendeckenden Ausgabe der neuen Lesegeräte in der Region Nordrhein begonnen. Das berichtete Gilbert Mohr, Leiter der Stabsstelle IT bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO), beim TeleHealth-Kongress während der CeBIT in Hannover. Die Kartenterminals können sowohl die zurzeit gültige Krankenversichertenkarte als auch die eGK lesen.

Seit Aschermittwoch können die rund 18.000 KVNo-Mitglieder eGK-fähige Kartenlesegeräte bestellen und bis zum 31. Juli 2009 die Kostenrückerstattung bei ihrer KV beantragen. Dazu hat diese ein Merkblatt zur Beschaffung von geeigneten Lesegeräten einschließlich Antragsformular für die Erstattung der Pauschalen im Internet veröffentlicht (www.kvno.de/ekg) und unter der Nummer 01 80/2 66 00 10 eine Hotline eingerichtet. Darüber hinaus werden weitere Informationsveranstaltungen zur eGK durchgeführt. Zurzeit sind sechs stationäre und drei mobile Lesegeräte von der Betriebsgesellschaft Gematik zertifiziert und für den Basisrollout zugelassen. 

Folgende Pauschalen wurden für die nordrheinischen Praxen vereinbart:

  • Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften mit bis zu fünf Mitgliedern erhalten 430 Euro für ein stationäres Lesegerät. Bei sechs bis acht Mitgliedern erhalten sie Pauschalen für zwei, ab neun Mitgliedern für drei Geräte.
  • Jede Praxis erhält eine Installationspauschale von 215 Euro.
  • Wer Hausbesuche macht oder am Notdienst teilnimmt, erhält 375 Euro als Pauschale für ein mobiles Lesegerät. Das gilt auch für Ärzte, die in Fremdpraxen tätig sind, zum Beispiel Anästhesisten.
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Bislang werde der Start noch reserviert aufgenommen, sagte Mohr. Er rechne damit, dass es erst nach Ostern richtig losgehen werde.

Neue Querelen um die Karte könnten den geplanten zeitlichen Ablauf allerdings erheblich beeinträchtigen. So hat der Vorstand der Ärztekammer Nordrhein am 4. März beschlossen, den Kammerangehörigen zu empfehlen, sich derzeit keine Lesegeräte zum Einlesen der Gesundheitskarte zu beschaffen und somit nicht am Basisrollout teilzunehmen. Begündet wird das mit unzulänglichen Geräten und Problemen des Karteneinsatzes im Praxisalltag. © KBr/aerzteblatt.de

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