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Staatsanwaltschaft erhebt weitere Vorwürfe gegen Essener Chefarzt

Dienstag, 10. März 2009

Essen – Die Staatsanwaltschaft Essen erhebt weitere Vorwürfe gegen den suspendierten Chefarzt des Universitätsklinikums Essen, Christoph Broelsch. Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, wird der Mediziner nun auch wegen vollendeter Steuerverkürzung in drei und versuchter Steuerverkürzung in zwei Fällen sowie gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt.

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Bereits im Oktober war gegen Broelsch wegen räuberischer Erpressung und Bestechlichkeit Anklage erhoben worden. Der Mediziner soll unter anderem von Patienten zusätzlich zu dem von der gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Betrag die Zahlung einer Spende auf ein Drittmittelkonto der von ihm geleiteten Klinik gefordert haben. Die Patienten oder deren Familienangehörige zahlten demnach jeweils Spenden in Höhe zwischen 1.000 und 22.000 Euro. Die meisten Zahlungen betrugen 4.000 bis 7.500 Euro.

Laut den nun bekannt gewordenen Vorwürfen soll der Mediziner zwischen 2002 und 2004 unter anderem diese Zahlungen nicht versteuert haben. Erhebliche Einkünfte aus den Jahren 2005 und 2006 wurden erst verspätet deklariert beziehungsweise nach Eröffnung des Steuerstrafverfahrens bekannt gegeben.

In 22 Fällen habe das Uni-Klinikum zudem mit Privatpatienten sogenannte Wahlleistungsvereinbarungen abgeschlossen. Demnach sollte Broelsch oder ein Vertreter die Behandlungen selbst durchführen. Obwohl dies jedoch unterblieb, rechnete der Mediziner die Behandlungen zu Unrecht ab. Dabei verursachte er einen Sachschaden von insgesamt über 108.000 Euro.

Seit fast zwei Jahren ermitteln die Essener Fahnder gegen den Chirurgen, der die Vorwürfe vehement bestreitet. Das Verfahren gegen den Mediziner soll demnächst vor dem Landgericht Essen verhandelt werden. © ddp/aerzteblatt.de

Deutsches Ärzteblatt print
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