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Medizinethiker fordert gesetzliches Verbot der Suizidbeihilfe

Dienstag, 10. März 2009

Mannheim – Der Mannheimer Medizinethiker Axel W. Bauer hat sich dafür ausgesprochen, Suizidbeihilfe in Deutschland generell unter Strafe zu stellen. Als Beispiel könne das österreichische Strafrecht dienen, wonach bei der Mitwirkung an einer Selbsttötung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren drohe, sagte das Mitglied des Deutschen Ethikrats dem „Mannheimer Morgen“ vom Dienstag. 

Bauer reagierte damit auf Äußerungen des Medizinrechtlers Jochen Taupitz, der dafür plädiert, dass Ärzte Schwerkranken auch beim Suizid helfen dürfen. Die Bundesärztekammer lehnte diesen Vorstoß ab. Bauer wirft Taupitz vor, „mit abenteuerlichen Äußerungen die Sterbehilfe durch Ärzte salonfähig“ machen zu wollen. 

Nach geltender Rechtslage werden in Deutschland Selbsttötungsversuche juristisch nicht belangt, demnach ist auch die Suizidbeihilfe straffrei. Allerdings können Helfer anschließend wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden. Die ärztlichen Standesregeln bewerten Suizidhilfe als unethisch. © kna/aerzteblatt.de

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