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Sozialpsychiatrie: Ärztekammer Rheinland-Pfalz fordert Übergangsregelung

Mittwoch, 11. März 2009

Mainz – Eine Übergangsregelung für sozialpsychiatrische Maßnahmen im zweiten Quartal 2009 hat die Ärztekammer Rheinland-Pfalz gefordert. Hintergrund: Die bisherige Sozialpsychiatrievereinbarung hatten die Krankenkassen 2008 gekündigt. Für Rheinland-Pfalz galt aber eine Übergangsvereinbarung bis zum 31. März 2009. Im kommenden Sommer soll eine neue bundesweite gesetzliche Regelung in Kraft treten, die wieder Versorgungssicherheit schaffen wird.

Die Landesärztekammer kritisiert, dass die Krankenkassen noch keine Bereitschaft gezeigt haben, die Kosten für die kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlungen während des vertragsfreien zweiten Quartals zu übernehmen. Diese vertragslose Zeit können die betroffenen Praxen laut Kammer jedoch nicht aus eigener Kraft überbrücken.

Auch die Bemühungen der Ärzte, für diese Übergangszeit den Kindern und Jugendlichen mithilfe von Kostenübernahmeerklärungen weiter zu helfen, sind bisher nicht erfolgreich gewesen. Die Landesärztekammer appelliert daher an die Kassen im Land, die entstandene vertragsfreie Lücke zeitnah und rechtsverbindlich zu schließen. © hil/aerzteblatt.de

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