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Umfrage: Paare sollen weniger für künstliche Befruchtung zahlen

Montag, 16. März 2009

Bochum – Die gesetzlichen Krankenkassen sollten kinderlosen Ehepaaren künstliche Befruchtungen weiterhin bezahlen. Aber auch die Ehepaare sollten sich an den Kosten beteiligen – allerdings in geringerem Maße als bisher. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage der Bochumer Nachwuchsgruppe „Gerechtigkeit in der modernen Medizin“ des Instituts für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Ruhr-Universität Bochum (RUB).

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) sprach sich unterdessen für eine Beteiligung des Bundes an den Kosten aus. „Ich möchte zunächst einmal, dass die Paare mehr Versuche frei haben, also ein vierter Versuch auch möglich ist, mit einer deutlichen Reduzierung der Selbstbeteiligung“, sagte sie dem ARD-Magazin „Report Mainz“ vom Montag. Damit das
bundesweit möglich sei, sollte sich der Bund an den Kosten beteiligen. Sie kündigte an, sich in den Haushaltsverhandlungen für eine entsprechende Finanzierung aus Bundesmitteln einzusetzen. 

Hintergrund: Seit 2004 müssen Paare einen Eigenanteil von rund 1.500 bis 1.800 Euro pro Versuch einer künstlichen Befruchtung bezahlen. Sie müssen außerdem verheiratet und zwischen 25 und 40 (Frauen) beziehungsweise 50 Jahre (Männer) alt sein. Seit 2004 ist mit dieser Entscheidung die Zahl der künstlichen Befruchtungen deutlich zurückgegangen, ebenso die Zahl der mit ihrer Hilfe geborenen Kinder.

Der Bundesrat hat im Sommer 2008 die Bundesregierung aufgefordert, wieder zur vollen Kostenübernahme zurückzukehren. Die Bundesregierung hingegen argumentiert, künstliche Befruchtungen seien versicherungsfremde Leistungen.

„Die Paare empfinden die Eigenbeteiligung als hohe bis sehr hohe finanzielle Belastung“, berichtet Oliver Rauprich, der Leiter der RUB-Nachwuchsgruppe. Zwar finde die Mehrzahl der Experten und der Bevölkerung und ein Drittel aller Paare eine Eigenbeteiligung grundsätzlich angemessen, aber ihre Höhe sollte nach Ansicht der Befragten deutlich niedriger sein. © kna/hil/aerzteblatt.de

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