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Hessen für Fonds zur Finanzierung von künstlicher Befruchtung

Dienstag, 17. März 2009

Wiesbaden – In der Debatte um die Finanzierung künstlicher Befruchtungen schlägt der hessische Familienminister Jürgen Banzer (CDU) eine bundesweite Stiftung oder einen Fonds vor. Es sei „bedrückend“, wenn die Erfüllung des Kinderwunsches an den finanziellen Verhältnissen eines Paares scheitere, erklärte Banzer am Dienstag in Wiesbaden. Weil sich abzeichne, dass die Krankenkassen die Kosten für künstliche Befruchtungen auch künftig nicht stärker übernehmen würden, seien pragmatische Lösungen gefragt.

Zur Finanzierung des Stiftungs- oder Fondsmodells, das er in einem Brief an die zuständigen Fachminister der Bundesländer vorschlägt, machte er keine Angaben. Dies geschehe ganz bewusst, um in diesem frühen Stadium der Diskussion noch alle Optionen offenzuhalten, sagte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage. Banzers Vorschlag solle in der nächsten Fachministerkonferenz debattiert werden. Der Minister betonte, sein Modell könne eine unbürokratische und gleichzeitig für alle Länder einheitliche Lösung bringen.

Die stellvertretende CSU-Generalsekretärin Dorothee Bär kritisierte, dass die gesetzlichen Krankenkassen eine solche Behandlung für Frauen über 40 Jahren nicht mehr finanziell unterstützen wollten. Dies passe nicht in eine Zeit, in der immer mehr Frauen erst später im Leben Kinder bekämen. Auch die generelle Einschränkung der Kostenerstattung auf maximal 50 Prozent sei kontraproduktiv. Ziel müsse es sein, künstliche Befruchtungen möglichst umfassend finanziell zu unterstützen, so die CSU-Politikerin. Als beispielhaft bezeichnete sie das neue Zulagen-Modell in Sachsen. Da es in Deutschland zu wenige Geburten gebe, dürften nicht auch noch finanzielle Hürden für eine Schwangerschaft errichtet werden.

Auch Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte am Montag für eine Neuregelung der Kostenübernahme geworben. Sie selbst werde sich in den Haushaltsverhandlungen für eine entsprechende Finanzierung aus Bundesmitteln einsetzen.

Die Behandlungskosten für eine künstliche Befruchtung belaufen sich durchschnittlich auf 3.200 Euro pro Behandlungszyklus. Zurzeit liegt der Eigenanteil der Paare durchschnittlich bei 1.600 Euro pro Behandlung. Bei vier Behandlungen kommen die Paare so auf einen Eigenanteil von 8.000 Euro, da sie den vierten Versuch vollständig selbst finanzieren müssen. Seit dem 1. März unterstützt der Freistaat Sachsen Kinderwunschpaare durch einen steuerfinanzierten Zuschuss, wodurch der Eigenanteil auf durchschnittlich 4.800 Euro sinkt.

Die rot-grüne Bundesregierung hatte 2004 den Zuschuss der Krankenkassen zu künstlichen Befruchtungen drastisch gekürzt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden vier Behandlungen voll bezahlt. In der Folge ist die Anzahl der Kinder, die nach einer künstlichen Befruchtung geboren wurden, um die Hälfte gesunken. © kna/aerzteblatt.de

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