Eingeloggt als

Suchen in

2.929 News Ausland

Ausland

Luxemburg setzt Sterbehilfe-Gesetz in Kraft

Dienstag, 17. März 2009

Luxemburg – In Luxemburg ist das umstrittene Sterbehilfegesetz in Kraft getreten. Das am Dienstag im Amtsblatt veröffentlichte Gesetz trägt die Unterschrift von Großherzog Henri und Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo. Henri hatte im vergangenen Jahr angekündigt, das Gesetz nicht in Kraft setzen zu wollen. Damit brachte er das Land an den Rand einer Staatskrise. Mit Zustimmung des Großherzogs wurde deshalb die Verfassung geändert. Jetzt muss er Gesetze nur noch unterzeichnen, aber nicht mehr billigen.

Das Gesetz sieht vor, dass es keine straf- oder zivilrechtliche Verfolgung in Fällen gibt, wenn ein Arzt einer Bitte um aktive Sterbehilfe oder Beihilfe bei der Selbsttötung folgt. Grundlage dafür ist, dass ein Patient sich in einer medizinisch ausweglosen Situation befindet und ausdrücklich um Sterbehilfe nachsucht. Luxemburg ist damit nach den Niederlanden und Belgien das dritte Land in der EU, das aktive Sterbehilfe von der Strafverfolgung ausnimmt.

Das luxemburgische Parlament hatte dem umstrittenen Gesetz kurz vor Weihnachten nach einer Marathondebatte mit knapper Mehrheit zugestimmt. 31 Abgeordnete votierten dafür und 26 dagegen; drei enthielten sich. Am Tag nach der Abstimmung erklärte der Staatsrat eine zweite Lesung im Parlament für nicht erforderlich. Der Versuch von Euthanasiegegnern, mithilfe eines Bürgerbegehrens die Verfassungsänderung zu Fall zu bringen, scheiterte. Nur 800 von 25.000 erforderlichen Unterschriften für ein Volksbegehren kamen zusammen.

Laut Umfragen befürworten rund zwei Drittel der Luxemburger die geplante Neuregelung. Papst Benedikt XVI. und die katholische Kirche des Großherzogtums brachten dagegen mehrfach ihre große Besorgnis über das Gesetz zum Ausdruck. Luxemburgs Ministerpräsident Jean-Claude Juncker wies die Kritik des Papstes zurück. Er akzeptiere nicht, dass der Vatikan sich in die Angelegenheiten Luxemburgs einmische, sagte er.

In Kraft getreten ist am Dienstag ebenfalls ein vom Parlament einstimmig verabschiedeter Gesetzentwurf zum Ausbau der Palliativmedizin. Darin wird ein allgemeines Recht auf sterbebegleitende Palliativpflege festgeschrieben. Auch eine Patientenverfügung wird zulässig, mit der unnötige lebensverlängernde Maßnahmen ausgeschlossen werden können. Angehörige von Sterbenden können außerdem künftig bis zu fünf Tage bezahlten Pflegeurlaub nehmen. © kna/aerzteblatt.de

Anzeige
Drucken Versenden Teilen
2.929 News Ausland

Leserkommentare

E-Mail
Passwort

Registrieren

Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.

Login

E-Mail

Passwort


Passwort vergessen?

Registrieren

Aktuelle Kommentare

Archiv

RSS

RSS

Die aktuellsten Meldungen als RSS-Feed. Mit einer geeigneten Software können Sie den Feed abonnieren.

Merkliste