Berlin – Die freiwillige Selbstkontrolle der Pharmaindustrie zeigt nach Ansicht des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) Wirkung. Die Industrie sei in der Vergangenheit wegen unethischen Verhaltens bei der Organisation von ärztlichen Fortbildungen, bei Anwendungsbeobachtungen oder bei der Selbsthilfeförderung häufig zu Recht in die Schlagzeilen geraten. „Mittlerweile hat es aber bei den Unternehmen auf breiter Front einen Bewusstseinswandel gegeben, der auch gelebt wird“, sagte VFA-Hauptgeschäftsführerin Cornelia Yzer bei der Vorstellung des Jahresberichtes des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie“ (FSA) in Berlin. Mit den von der FSA entwickelten Kodizes hätten die Unternehmen hohe Standards für ihr Handeln gesetzt.
Die FSA wurde 2004 auf Initiative des VFA gegründet. Mittlerweile gehören dem Verein 78 Hersteller an, die nach Aussage des FSA 75 Prozent des in Deutschland erwirtschafteten Pharmaumsatzes repräsentieren. Ziel der FSA ist es, ethisches Verhalten zwischen Pharmaindustrie und Angehörigen der medizinischen Fachkreise sowie den Organisationen der Patientenselbsthilfe zu fördern und einen fairen Wettbewerb der Unternehmen untereinander sicherzustellen. Hierfür hat der Verein einen Kodex für die Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit medizinischen Fachkreisen erarbeitet.
Im vergangenen Jahr trat ein neuer Kodex zur Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen in Kraft, der Regelungen für die Kooperation mit Selbsthilfegruppen vorgibt und für Transparenz sorgen soll. Dieser Kodex sieht unter anderem vor, dass Unternehmen ihre finanzielle Unterstützung für Patientenverbände veröffentlichen müssen und dass sie keinen unlauteren Einfluss auf die Arbeit der Selbsthilfeorganisationen nehmen dürfen.
Seit seiner Gründung 2004 bis Ende 2008 registrierte die FSA 255 Beanstandungen, davon sind 242 mittlerweile abgeschlossen. Dabei hat es 121 Einstellungen, 92 Abmahnungen und 29 Entscheidungen gegeben. Die Strafen der FSA sind bei nachgewiesenen Korruptionsfällen erheblich. Die FSA kann in erster Instanz Geldstrafen bis zu 50.000 Euro verhängen und öffentliche Rügen aussprechen, wenn sich eine Firma nicht einsichtig zeigt.
Der Spruchkörper zweiter Instanz – bestehend aus vier Industrie-, drei Ärzte- und einem Patientenvertreter sowie einem neutralen Juristen – kann sogar Strafen bis zu 250.000 Euro verhängen. Ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz beispielsweise ahndet der Gesetzgeber hingegen lediglich mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro (§ 97 Absatz 3 AMG).
Die weitaus meisten Beanstandungen beträfen ärztliche Fortbildungsveranstaltungen berichtete FSA-Geschäftsführer Michael Grusa. Stärker in den Fokus rückten aber auch Beanstandungen von Anwendungsbeobachtungen oder irreführende Werbung. Im vergangenen Jahr seien elf Beanstandungen von Seiten der Mitgliedsunternehmen vorgebracht worden und 25 von Dritten, zum Beispiel von Privatpersonen oder Ärzten.
Yzer beklagte, dass zahlreiche vor allem mittelständische Betriebe aus dem Kreis der FSA-Unternehmen ausgeschert seien: „Es wäre besser, wenn es nur einen Kodex der Industrie geben würde und nicht mehrere nebeneinander.“ Zum Hintergrund: Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) trat der FSA 2006 bei, doch gelang es nicht, die BPI-Unternehmen geschlossen von einer FSA-Mitgliedschaft zu überzeugen. 2007 gründete der BPI dann den Verein „Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen“.
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