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Flächendeckende Palliativmedizin erst in vier Jahren

Donnerstag, 19. März 2009

München – In Deutschland wird Patienten erst in den kommenden zwei bis vier Jahren flächendeckend Palliativmedizin angeboten werden können. Darauf hat Gian Domenico Borasio, Inhaber des Lehrstuhls für Palliativmedizin in München, am Mittwochabend in München hingewiesen. Außerdem kritisierte er, dass sich die Krankenkassen nach wie vor weigerten, den seit 2007 gesetzlichen Anspruch von Patienten auf Palliativmedizin umzusetzen. Borasio äußerte sich bei einer Veranstaltung der Katholischen Akademie in Bayern.

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Der Professor mahnte mehr Fachwissen der Ärzte über die Palliativmedizin an. Untersuchungen zufolge seien viele Mediziner unsicher, welche Maßnahmen der Schmerzlinderung unter aktive oder passive Sterbehilfe fielen. Es fehle an Rechtssicherheit. Da die Rechtsprechung keine eindeutige Linie erkennen lasse, müsse ein gutes Gesetz her. Vor allem aber sei Dialogbereitschaft gefragt. Um zu wissen, was Menschen sich am Ende ihres Lebens wünschten, gelte es in der Familie, mit Angehörigen und auch mit dem Hausarzt darüber zu reden. 

Der frühere Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, Klaus Kutzer, sprach sich ebenfalls für klare juristische Vorgaben aus. Nur dann könnten Ärzte ohne Angst entscheiden. Der Jurist bezweifelte aber, ob der Bundestag noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zur Patientenverfügung beschließen werde. Davon unberührt sei die Geltung des grundgesetzlich geschützten Selbstbestimmungsrechts, betonte Kutzer. Dieses werde nur beschränkt, wenn der Patient etwas verlange, das gegen die Rechte anderer oder das Gesetz verstoße. 

Der Münchner katholische Moraltheologe Konrad Hilpert erinnerte daran, dass der Mensch nicht nur ein sich selbst bestimmendes Individuum sei, sondern immer auch ein Beziehungswesen. Es stehe deshalb den Kirchen aus ihrem Selbstverständnis gut an, für eine Kultur der Solidarität mit den Sterbenden einzutreten.

Hilpert nannte die Patientenverfügung ein wichtiges Instrument, aber auch eine Regulierung könne nicht alle Fragen um das Sterben lösen. Trotz der Möglichkeiten der modernen Medizin bleibe das Sterben immer auch etwas Persönliches und sei nicht planbar. Vertrauen, Geborgenheit und Zuwendung seien wesentlich für das Wohlergehen eines Sterbenden und seiner Angehörigen. Es dürfe aber auch nicht ausgeblendet werden, dass für viele Menschen die Beachtung ihres Willens ein wichtiger Teil dieses Wohlergehens sei. © kna/aerzteblatt.de

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adonis
am Freitag, 20. März 2009, 14:22

Die Diskussion um eine funktionierende Palliativmedizin

ist sicher 1000 mal hilfreicher als die Diskussion um aktive Sterbehilfe in Deutschland.
Vielleicht wäre es sinnvoll, wie in Schweden Leitlinien zur Behandlung von verschiedenen Zuständen, Krankheiten und Symptomen zu publizieren, die jedem Arzt via internet zugänglich sind. Oft hängt es ja an Kleinigkeiten, wie Verstopfung, Urinretention usw, die aber erhebliche Verbesserungen für die Patienten darstellen.
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